Unterhaltung: Verhält sich dieser Mitarbeiter richtig?

Bremer1969, 19. März 2018, um 12:58

Ich hatte da letztens mit einem Freund ein Gespräch. Es ging darum, das er mir berichtete, das er ein kleines Problem mit einem Mitarbeiter hätte. Dummerweise auch noch sein "Bester" wie er meinte.
Er hat in seinem Betrieb u. a. eine Paketannahme mit drin und da bringt ein Kunde fast täglich halt was zum abschicken vorbei. Bestellungen aus seinem Internetshop eben, soweit nix ungewöhnliches.
Dem Mitarbeiter ist dieser Kunde schon länger ein Dorn im Auge. Nicht weil er sich ihm gegenüber schlecht, respektlos oder sonstwie unhöflich benimmt, kein Stück, er benimmt sich immer tadellos, nicht mal ansatzweise irgendeine Provokation von ihm, nicht mal durch seine Kleidung oder so, sondern weil er eine andere politische Ansicht hat und meint er würde da irgendwelche Dinge verschicken, die eben konträr zur seiner stehen und er will bei der Verbreitung nicht beteiligt sein.
Das ging sogar soweit, dass er die Empfänger googelte, um zu sehen was für Leute sich bei ihm was bestellt haben.
Eines Tages sagte er ihm dann, das er seine Pakete nicht mehr annehmen wird und seit dem gibt es natürlich immer wieder Streß und mein Freund steht zwischen den Fronten so gesehen. Die Frau von dem besagtem Kunden hat übrigens auch dort vor ihm gearbeitet, man kennt sich also schon recht gut untereinander, was die Sache ja nicht einfacher macht.
Letztens lies er die bereits angenommen Pakete einfach liegen, als der Paketfahrer da war, um die abgegeben abzuholen.

Meiner Ansicht nach, haben Mitarbeiter nicht zu entscheiden, welche Pakete angenommen oder weiter befördert werden, nur weil man eben den Absender nicht mag, deren Ansichten usw. usf. das muß mir in dem Fall doch eigentlich scheiß egal sein, solange nicht einwandfrei feststeht, das sich dort z. B. illegale Dinge drinnen befinden oder die man nicht verschicken darf. Das weiß man aber ja nicht, sie vermutet es eben nur.

Wie ist da eure Meinung?

Dag, 19. März 2018, um 13:58

Dienstleistung muß geleistet werden sofern sie gesetzlich nicht anstößig ist , also Päckchen müßen verschickt werden, auch wenn sich dort was befindet, was nicht der politischen Meinung des Mitarbeiters entspricht. Demokratie ist auch, auszuhalten, das andere Menschen ganz anderer Meinung haben, auch wenn sie einem persönlich völlig quer sitzen.
Auf meiner Arbeit habe ich jemanden der ist Vorsitzender bei der AFD, gefällt mir persönlich NULL!
Aber trotzdem muß ich ihn behandeln, wie jeden anderen auch und solange er nicht missioniert oder mir völlig doof kommt, tue ich das.

Bremer1969, 19. März 2018, um 14:08

@Dag
Sehe ich ganz genau so.

Bremer1969, 20. März 2018, um 14:31

Andere Meinungen noch oder ist damit alles gesagt?

sprachlos, 20. März 2018, um 14:48

wenn dein freund diese verhalten, seines mitarbeiters duldet.
kann er ihn später dafür nicht entlassen, entweder
gleich, oder garnicht.

AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 16:16

kleine Anmerkung:

bisher galt nach Urteil 5AZR 249/11

👉 ein Angestellter darf sich NICHT über die Weisung hinwegsetzen, AUßER ein Gericht definiert die Weisung als „unbillig“.

jetzt gilt nach 10 AZR 330/16

👉 es muss NICHT gerichtlich geprüft werden, ob es sich un eine „unbillige“ Weisung handelt.

d.h.: Weigert sich der Angestellte, dann gilt der übliche Weg: kurzfolgend zweifache Abmahnung und Kündigung. Einschränkung: die Weisung muss durch das Weisungsrecht gedeckt sein

🙄 Was bedeuted Weisungsrecht?
Paragraph 106 GewO:
„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen“

🙄 Auf Deutsch:
„Er hat zu tun was der Chef sagt.“

😎 Es kommt bei einer arbeitsrechtlichen Abwägung auf die „Zumutbarkeit“ an. Beispiel? ok:

Fall 1.)
Angestellter nimmt Pakete von „normalen“ Kunden an, nur einen kann er NICHT LEIDEN und verweigert die Leistung.
Lösung: Gespräch, 2 schriftliche Abmahnungen, Kündigung ... da zumutbar wie bei anderen Kunden (konkludentes Verhalten)

Fall 2.) Angestellter nimmt Pakete von „normalen“ Kunden an, nur einem Kunden verweigert er die Leistung, da er durch diesen Kunden bereits mehrfach beleidigt, geschlagen und dabei schwer verletzt wurde. (Lehrbuchfall für Gastronomie)
Hier ist eine direkte Leistung mit Kundenkontakt nicht mehr zumutbar.
Anders sieht es aus, wenn er nur das Paket befördert OHNE mit dem Kunden in Kontakt zu kommen.

Da es nicht leicht ist, „gute mitdenkende“ Mitarbeiter zu bekommen, empfiehlt sich das Gespräch. Dabei unbedingt die Motivation ergründen! Weshalb genau will er nicht leisten? Oft kann man dann Lösungen ohne Gesichtsverlust finden. Gleichzeitig auch die Lage des AG reflektieren und auf die „konventionelle“ Lösung hinweisen.

Ex-Stubenhocker #85097, 20. März 2018, um 16:22
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AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 16:25

Fals es nicht klar genug war:
“andere politische Ansichten“ können durchaus zu Unzumutbarkeit führen. Da muss aber schon ein dicker Brocken her. z.B.: ein ehemaliger politischer Gefangener der DDR soll Pakete seines Schließers bearbeiten o.ä..

Was nicht reicht: der Kunde is Miglied bei einer obskuren Rechtsaußenpartei und vertreibt Werbung für das Abtreibungsverbot.

Ex-Stubenhocker #85097, 20. März 2018, um 16:31
Dieser Eintrag wurde entfernt.

AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 16:36

In der Übertreibung liegt die Anschaulichkeit.

AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 17:31

oh je ... jetzt wirds wieder kompliziert:

🙄 Ja Johnny, die Normenhierarchie bleibt natürlich unangetastet. Wer zu illegalen Arbeiten verpflichtet werden soll, ist selbstverständlich NICHT an die Weisung gebunden, da dies höherwertige Rechte/Pflichten berühert. (steht übrigens schon oben 👉 „billiges Ermessen“)

Von illegalen Inhalten oder gar Leichenteilen, hatte Bremer auch nicht geschrieben.
(... und mir werden übertriebene Beispiele vorgeworfen ... neeee 🤪)

Bremer1969, 20. März 2018, um 17:40

Ok, aber man weiß doch nicht was drin ist i. d. R., sie hat ja nur den Verdacht, das da was drin sein könnte, das möglicherweise illegal sein könnte. In diesem Falle gehts soweit ich weiß um Tonträger (CDs, LPs, T-Shirts) aus dem Online-Shop. Wären das illegale, bzw. Sachen die nicht verkauft werden dürfen in Deutschland, sprich beschlagnahmte Medien lt. BPjS, dürften die gar nicht erst angeboten werden, also würde ich jetzt mal davon ausgehen es handelt sich dabei nicht um solche. Wobei ich persönlich den Shop auch nicht kenne.

Ex-Stubenhocker #85097, 20. März 2018, um 18:13
Dieser Eintrag wurde entfernt.

AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 18:14

Richtig! Der Postbote ist KEIN Ermittlungsorgan. Wer bestimmte Vermutungen hegt, darf diese gern bei den zuständigen Behörden äußern, diese werden geeignete Maßnahmen ergreifen.

Selbst wenn es sich um illegale Ware handeln würde, macht sich weder der Dienstleister (Firma) noch dessen Erfüllungsgehilfe (Angestellter) strafbar, denn es gilt Paragraph 27 StGB:

👆 (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer VORSÄTZLICH einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

Eine justitiable Pflicht zur Anzeige von Straftaten besteht meines Wissens nach Paragraph 138ff. nur für besondere Taten.

Vorbereitung eines Angriffskrieges
Hochverrat
Landesverrat
Geld- oder Wertpapierfälschung
Mord
Totschlag,
Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen
Straftat gegen die persönliche Freiheit
Krimineller Menschenhandel
Menschenraub Verschleppung
erpresserischer Menschenraub
Geiselnahme
Raub oder räuberische Erpressungeine
gemeingefährliche Straftat
Brandstiftung
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
Missbrauch ionisierender Strahlen
Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens
Herbeiführen einer Überschwemmung
Gemeingefährliche Vergiftung
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr

Eine moralische Pflicht bei anderen vermuteten Taten darf sich jeder selbst zusammenbasteln.

AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 18:18
zuletzt bearbeitet am 20. März 2018, um 18:20

Um es kurz zu sagen:

solange der Chef sagt: „Ich weiss von nix - und Du macht das jetzt“ hat der Angestellte zu arbeiten! Wenn einer von beiden eine Vermutung hat, dürfen (sollten) sie das anzeigen (melden macht frei).
Eine bloße Vermutung und eigenmächtige Detektivarbeit sind KEINE Grundlage, um eine arbeitsrechtliche Unzumutbarkeit darzustellen.

AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 18:24

hm ... nunu ... morgen früh stehen 10.000 Paketis am Band und sagen sich: „neeee da könnte wer weiss was drin sein - ich hab ein Verdacht - ich arbeite heute nicht!“

Ex-Stubenhocker #85097, 20. März 2018, um 18:33
Dieser Eintrag wurde entfernt.

AlbrechtDerArme, 20. März 2018, um 18:46

Siehsde ... deshalb hatte ich von Anfang an klare Beispiele gebracht.

Es ging nie um Leichenteile und ich hatte auch nicht gesagt, dass es niemand zustehen würde einen Verdacht zu äußern. Ich habe mehrfach das Gegenteil davon geschrieben.

Es steht alles im ersten Post:

✨billiges Ermessen✨ und ✨ Zumutbarkeit ✨ sind die Begriffe mit denen das Problem erfasst werden kann.

@Bremer: Wurde die Frage gelöst oder is da noch was offen?

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