Unterhaltung: Überreizen - Jetzt wird abgerechnet!

Salia, 07. September 2009, um 18:47

Hallo zusammen!

Mich wurmt da eine Frage die mir nicht aus dem kopf will. folende situation. man sitzt zu hause zu dritt in einer heimischen runde und spielt skat. es ist zu dem das letzte spiel und es gibt keine 50 minupunkte wie beim tunier für das verlieren des spiels.der unterschied zwischen spieler eins und 2 beträgt 50 punkte. spieler 1 der vorsprung hat besitzt ohne einen und hat ein normales schellspiel mit 18 punkten. ausgeschlossen sind ein handspiel sowie schneider und schwarz. er würde also bis 18 reizen können. Spieler 2 jedoch hält ein grand ohne 2 was er angenommen nicht verlieren kann. um nun nicht den abend zu verlieren macht spieler eins folgendes. er reizt spieler 2 seine 72 aus und nimm spieler 2 das grand weg. theoretisch bekommt er dadurch nun seinen 18er wert verdoppelt und macht damit -36 das sind weniger als die 72 + punkte und er gewinnt somit den abend. meine frage ist in meiner abrechnung ein denkfehler drin? sodass die strafe für das absichtliche überreizen doch höher ist und spieler 2 trotzdem gewinnt? was wäre wenn spieler 1 doch beide buben hält sein spiel bis 27 ausreizen könnte bekommt er dann noch mehr minus?
Macht mir bitte mal die rechnung vor wäre sehr nett. Ich möchte dazu sagen es geht nicht darum ob überreizen erlaubt oder verboten ist oder ob es das gute recht eies jeden spielers ist zu überreizen. es geht rein um die abrechnung!

Ex-Stubenhocker #20188, 07. September 2009, um 18:58

hallo joker.

wenn du es so schilderst und der spieler2 seine hand vollkommen ausreizt und spieler1 bis 72 mitgeht, so kann spieler eins gar kein karo mehr spielen, da sein angesagtes spiel auch dem reizwert entsprechen muss.( und das geht bei einem kao spiel nicht mehr, da er nicht mal bei schwarz ansage auf den reizwert kommen würde)

heisst also, dadurch das er den pik buben hat wird ihm eigentlich ein grand hand als verloren angerechnet, damit er auf die 72 kommt.

k_Uno, 07. September 2009, um 19:12
zuletzt bearbeitet am 07. September 2009, um 19:14

Laut ISkO (Internationale Skatordnung) 5.4.1:

Bei einem überreizten Spiel mit Skataufnahme muss das Vielfache des Grundwertes des angesagten Spiels berechnet werden, damit der Reizwert mindestens erreicht wird.

Also: 9 x 8 = 72

Aber John wird uns bestimmt genaueres sagen... ;)

Edit: und damit -144 Punkte.

Ex-Stubenhocker #186, 08. September 2009, um 00:56

Stimmt, Onuk, die Ansage eines Karospiels ist immer möglich. Bei korrektem Eintrag in die Liste würde man "überreizt" schreiben. Allerdings kommt der Grand auf den gleichen Wert, wenn ich richtig verstanden habe, dass er mit/ohne 2 ist. Und der Alleinspieler darf ja sofort aufgeben, ohne dass die Gegenspieler auf Schneider oder gar Schwarz spielen können.

zur Übersichtzum Anfang der Seite