Unterhaltung: etwas in eigener sache!

marco1707, 09. Februar 2012, um 17:44

hallo hab mal was in eigener sache,meine mutter besitzt ein mehrfamilienhaus (6 mieteinheiten) wobei eine mieteinheit mir gehört 42,6 qm,diese habe ich an einen single vermietet,der leider ende letzten jahres in alg2 gerutscht ist.nun wurde mit der arge vereinbart das die mietzahlungen von der arge auf mein konto überwiesen werden,nur leider kommt das amt seiner verpflichtung völlig unzulässig nach miete für jan.2012 kam 13 tage zu spät und auf die miete für febr.2012 warte ich immer noch,mein mieter hat sich deswegen schon bei mir die augen ausgeheult übrigens ein sehr zuverlässiger mieter 1,5 jahre zuvor kam die miete immer pünktlich und auch sonst gabs keine beanstandungen.auf mehrmaligen nachfragen meinerseits bei der arge "wo denn die miete bleibt" hiess es entweder: zuständige sachbearbeiter ist grad nicht da,da kann ich ihnen nicht weiterhelfen ist nicht mein buchstabe bis zu die kommt schon noch keine angst! war alles an ausreden dabei! vielleicht weiss hier im forum ja jemand bescheid,denn ich möchte den mieter eigentlich nicht verlieren oder bleibt mir nur die angelegenheit anwaltlich vertreten zu lassen?

Ex-Stubenhocker #58319, 09. Februar 2012, um 17:51

ganz einfach, arge anschreiben, frist von 1 woche setzen, wenn nicht gezahlt wird, sofort zum rechtsanwalt (am besten fachanwalt für immobilienrecht oder sozialrecht). wenn du eine rechtschutzversicherung hast, umso besser. nur nicht hinhalten lassen. sie sind einfach verpflichtet, pünktlich zu zahlen, wenn sie die zusage gemacht und auch einmal gezahlt haben.
viel glück
cutie

sprachlos, 09. Februar 2012, um 17:51
zuletzt bearbeitet am 09. Februar 2012, um 17:54

1.ist es denn klar,
das die arge schuld ist.
2.oder hat die arge dem mieter das geld überwiesen.
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hast da belastbare auskünfte drüber.
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zu 1, wenn die arge die mietzahlungen an dich ´
verschlampt, hat dein mieter kündigungsschutz,
und du kannst die arge wegen der unkosten verklagen.
zu 2. wenn dein mieter das geld eingesackt hat,
hast probleme.
greif mal einem nackten mann in die tasche.
dann brauchst auf alle fälle einen anwalt.
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mfg lothar
-
ps auf die schnelle wäre ja ein konto auszug,
wo der zeitraum ende januar, anfang februar
abgedeckt wäre. hilfreich, um fall 2 auszuschliesen.

marco1707, 09. Februar 2012, um 18:05

ja cutie rechtschutzversicherung ist vorhanden,danke!
lothar zu 1 ja es ist klar das die arge schuld ist,denn mein mieter hat beim antrag extra angegeben das die miete ohne umweg auf mein konto überwiesen wird,er hat mir sogar selbst mitgeteilt im nov.2011 das er in alg 2 fällt!
er hat mir sogar alle kontoauszüge aus dem jan. und jetzt aus dem febr. gezeigt,das ganze verschlampt einzig und allein die arge!
kündigen will ich ihm eigentlich nicht!

LittleJoe, 09. Februar 2012, um 18:13

wie cutie schon sagt, frist setzen u. dann zahlungseingangspunkt festlegen, tag überschneidet sich am wochenende.

AlterEgo, 09. Februar 2012, um 18:15

Dienstaufsichtsbeschwerde! Allein damit drohen wirkt oft Wunder

LittleJoe, 09. Februar 2012, um 18:15

achso, bei anschreiben bitte Einschreiben mit Rückantwort, ist sehr wichtig, dann ist eingang bestätigt.

marco1707, 09. Februar 2012, um 18:47

@alterego
wem soll ich denn damit drohen?
wie gesagt entweder heisst es bin nicht zuständig oder der kollege ist grad nicht da usw.!
@joe
frist setzen auch schön,aber die frist steht ganz klar im mietvertrag,dort heisst es:die miete ist monatlich im vorraus bis zum 1. eines monats zu entrichten,mit späteren zahlungseingängen befindet sich der mieter im verzug!
also in diesem fall das amt!

LittleJoe, 09. Februar 2012, um 18:55

kopie vom mietvertrag beilegen, u. an den leiter der arge zuschicken, mietverzug!! angeben, dass du immer weiter geschickt wirst bzw keiner zuständig ist!!

Ex-Stubenhocker #93265, 09. Februar 2012, um 19:29
zuletzt bearbeitet am 09. Februar 2012, um 19:29

einschreiben mit Rückschein GANZ wichtig + Dienstaufsichtsbeschwerde androhen...... auf jeden Fall!!!!. Wenn Rechtsschutz DA ist, sofort!!! Anwalt einschalten

Immer wieder das Gleiche mit unserer sch........... Bürokratie.

Dag, 09. Februar 2012, um 20:14

Marco wenn du Rechtschutz hast, dann lass dir einen schönen Brief vom Anwalt schreiben und dann sofort damit an den Obersten/Oberste.
Dein armer Mieter so wie du ihn beschreibst ist ihm das bestimmt fürchterlich unangenehm und hat bestimmt Angst seine Wohnung zu verlieren.

sprachlos, 09. Februar 2012, um 20:22
zuletzt bearbeitet am 09. Februar 2012, um 20:24

wenn du nee rechtsschutz,
dann las dich vom anwalt beraten,
unser wissen, ist ja nur halbwissen.
-
mfg
-
ps prüfe aber erst nach, ob deine rechtsschutz sowas auch abdeckt.

marco1707, 09. Februar 2012, um 20:23

habe eben mit einem anwalt telefoniert der auf solche sachen spezialisiert ist,er setzt morgen ein schreiben auf das mit einer fristsetzung zum behördenleiter geht,nur sagte der anwalt das diese ganze sache dann ewigkeiten dauern kann.
nun kommts der anwalt meinte ich solle dem mieter fristlos kündigen,mit diesem schreiben kann der mieter dann zum amt gehen und denen plausibel darlegen das obdachlosigkeit droht.nun MUSS das amt einschreiten und alle kosten und verzugszinsen hat das amt auch noch zu tragen und der mieter könne im weiteren trotzdem weiter wohnen bleiben,da ich ja die kündigung jederzeit zurückziehen könnte!
oh man da muss ich erstmal ne nacht drüber schlafen!

sprachlos, 09. Februar 2012, um 20:30

das musst deinem mieter aber schonend beibringen, wohnt ihr im selben haus.
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du willst dann wohl, das gute verhältnis zu
ihm erhalten.
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scheiß amt
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mfg

marco1707, 09. Februar 2012, um 20:36

ne nicht im selben haus!
ja das gute verhältnis möchte ich eigentlich behalten,denn er kann nun nichts für diese willkür,wie gesagt ich schlaf da mal ne nacht drüber!

sprachlos, 09. Februar 2012, um 20:44

nachtrag

nee kündigung, ist halt immer etwas existenzielles.
gerade als alg2 findet er nur schwer nee neue wohnung, und mit mietschulden erst recht.
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und er ist auf dein wort angewiesen,
das du ihn nicht doch wirklich kündigen willst.
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ich als mieter hätte da auch bedenken oder angst. schlaflose nächte usw.
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mfg lothar

AlterEgo, 09. Februar 2012, um 20:48

Eine DAB ist letztlich.. form-, frist- und fruchtlos. Das bringt nur im Vorfeld der vorgeschlagenen härteren Maßnahmen was, und da kann es schon genügen, den Begriff dort mal fallenzulassen, denn alle wissen: es kommt zwar nix direkt für dich raus, aber der Vorgesetzte muss ermitteln, man muss Stellungnahmen abgeben (Arbeit!), sowas spricht sich rum, kommt evtl. in die Personalakte..
Wenn man sich sonen fruchtlosen Schrieb denn antun will (kann man selber schreiben, sachlich, nicht schimpfen, bist danach sowieso als Nörgler verschrien, kostet aber noch keine Anwaltskosten), einfach an die Behördenleitung richten und abwarten, ob man dann weniger gern abgewimmelt wird.

steeen, 09. Februar 2012, um 21:25

Ich wollte eigentlich hier gar nichts mehr schreiben, weil alles abgegooglet wird.
Nach dem vorliegendem Fall ist allerdings einzigst der Mieter in totaler Verantwortung und nicht das Arge-Amt.
Somit hat Dein Rechtsanwalt recht und musst den Mieter angehen (echt mies)
und eben ggf kündigen.
Du hast nur diese Möglichkeit, da das Amt nur Einspringer für die soziale Notwendigkeit ist und weiterhin sich jeglicher Verantwortung daraus entzieht. Ebenso wird ja auch das Harz4 jetzt in letzter Sekunde zum Monatsende überwiesen, was es dem Empfänger nun noch schwieriger macht seine so schon kleinsten Verpflichtungen pünktlich nachzukommen und damit wieder einmal noch weiter im Ansehen sinkt.
Der arme Mieter ist somit echt arm dran.
Als Student ist die Sache nicht viel anders, nur das da eben Papa oder Mama noch mit im Spiel sind und sich dann eben über diesen Umweg noch blöder vorkommt wenn die vom Amt nicht pünktlich zahlen^^

lg. Stefi

marco1707, 09. Februar 2012, um 21:36

hallo stefi was ich aber nicht verstehe,alg2 empfänger können selbst bestimmen ob die miete direkt zum vermieter überwiesen wird oder erst aufs eigene konto,grosse wohnungsbaugesellschaften machen das z.b. nur so das die miete direkt auf ihr konto wandert,wie in meinem fall wo das amt die miete direkt auf mein vermieter konto überweisen soll.warum soll da jetzt der alg2 bezieher in dem fall mein mieter in der verantwortung sein,das widerspricht sich doch von alleine,aber wundern würds mich nicht!

Breaki, 09. Februar 2012, um 21:59

Ich hab auch nur mal irgendwann nen Recht-Schein gemacht, bin daher auch Laie. Aber ich denke, Dein Vertrag ist zwischen Dir und Deinem Mieter geschlossen, die Arge oder wer stehen nur als quasi "Aushelfer" dabei. Ich denke aber, jemand schlug das vorhin vor, eine Kündigung macht der Arge Dampf, wegen drohender Obdachlosigkeit. Ob es hilft, wer weiss, aber da Du und Dein Mieter euch ja gut versteht, mach ihm vorher klar, dass das nur als Druckmittel in seinem Sinne dient. Wer sich dann wie wo strafbar macht weiss ich net, aber ich denke, dann muss die Behörde "von Amts wegen" reagieren. LG Micha

steeen, 09. Februar 2012, um 22:07

@ marco
Es ist so, dein Anwalt hat scheinbar auch Recht.
Anderes beispiel: ich hatte Semesterpause eingelegt da das Fach Sozialwissenschaft angestanden hatte, gleiches aber in 2 Jahren zuvor schon einmal hatte und das nicht wiederholen wollte oder brauchte.
In der Zeit war ich eben zuhause und suchte einen Job. Dem Arbeitsvermittler war dies bekannt. 2 Wochen vor wiederaufnahme meines Studiums wurde mir ein Job mitgeteilt den ich logischer weise nicht erst antreten musste, und bekam echt deswegen Theater und auch verspätete Zahlungen bis der Irrtum aufgeklärt war.
Da wurde auch keine Miete überwiesen und ich war die Dumme. (und werde bloss nicht krank in dieser Zeit)
.................

marco1707, 09. Februar 2012, um 22:22

@breaki
das mit der "fristlosen kündigung"hat mein anwalt mir gesagt,weil er sagte schriftliche fristsetzungen-und verlängerungen osä.würden bei ämtern in der regel zu wenig bis gar nichts führen.er sagte würde ich dem mieter die fristlose kündigung aussprechen und der damit gleich zum amt gehen,müssen sie was tun weil eben obdachlosigkeit droht!
am liebsten würde ich mal selber zu diesem amt gehen und mir den zuständigen sachbearbeiter selber vorknöpfen!!!

Squizz, 10. Februar 2012, um 07:10

Guten Morgen Marco! ich habe beruflich oft mit der ARGE zu tun. Leider ist es alltäglich, dass die Dinge nicht pünktlich seitens der ARGE abgearbeitet werden. Ich kenne jemanden persönlich bei der ARGE -den werde ich fragen.

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