Skat-Strategien: wie würdet ihr entscheiden?

marco1707, 05. April 2013, um 17:41

folgender fall!
vor dem reizen,gespielt am dreiertisch,spieler 1 ist schreiber,in spiel 7 (spieler 1 hatte gegeben) .spieler 2 hat in vh einen "unverlierbaren vh grand hand"!
nun fragt spieler 2 vorm reizen "wer ist vorne"? darauf spieler 1 ich!spieler 2 reizt nun spieler 1 (spieler 3 hatte nichts) und erhält das spiel bei 33und sagt weil er sich in mh wähnt pik an!
nun sagt spieler 1 "dann spiel mal aus".
spieler 2 sieht sich von spieler 1(der listenführer) getäuscht und möchte seine spielansage ändern,spieler 1 ist damit nicht einverstanden,der gerufene schiri entscheidet auf durchführung des pik spiels,welches spieler 2 verlor!
spieler 2 legt darauf protest ein!
zu recht?

Ramare, 05. April 2013, um 18:23

Keine Ahnung!

Spielansage sollte zählen!
Aber nicht unter falschen Vorraussetzungen, die je gegeben waren!

marco1707, 05. April 2013, um 18:50

bambini
das die spielansage bindend sein soll und im nachhinein nicht mehr verändert werden kann ist mir bewusst,auch weiss ich das jeder selbst wissen sollte wer am zug ist!
aber mein anliegen geht doch dahin das spieler 1 der listenführer eine falschaussage machte (wissentlich oder unwissentlich) können wir ja nicht beweisen!
aber durch seine aussage "ich bin vorne" und dann ist es nicht der fall,entsteht nicht dadurch eine neue spielsituation?

Ex-Stubenhocker #137624, 05. April 2013, um 18:50

Der erste Fehler wurde ja schon beim falschen Reizen begangen. Spieler 2, die eigentliche Vorhand, hätte ja Reizgebote entgegennehmen müssen. Die Frage ist, ob das Regelwerk hier schon Konsequenzen vorsieht.

marco1707, 05. April 2013, um 18:57

na endlich,im übrigen gabs den fall wirklich,ist also nicht konstruiert!
eloqui
wie schon gesagt der schiri hatte entschieden pik spielen,hat denn nun der einspruch vom as aussicht auf erfolg?

NerseNeceqi, 05. April 2013, um 19:18

Ja, nachzulesen hier: http://32karten.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=5358

marco1707, 05. April 2013, um 19:27

schade nerse,mich hätten noch einige meinungen interessiert,da diese situation verschiedene meinungen aufgebracht hatte!!!
Begründung:Die Entscheidung ist nach der Bestimmung 4.5.2 der ISkO zu treffen. Fakt ist, dass man bestimmte Spiele (z. B. einen „Grand“ – oder „Grand-Hand“ – mit zwei langen Ass-Farben und zwei Buben) nur in Vor- und nicht in Mittel- oder Hinterhand spielen kann. Aus diesem Grund hat Vorhand den Kartengeber und Listenführer während des Reizvorgangs gefragt: „Wer ist vorne“? Die Antwort „Ich“ des Kartengebers war eine falsche Auskunft, der der spätere Alleinspieler vertraut hat. Dass der Kartengeber diese Auskunft bewusst und mit Vorsatz (und nicht versehentlich) falsch gegeben hat, beweist seine Aussage „Dann Spiel mal aus“ nach der Spielansage. Der Kartengeber ist nach ISkO 4.5.2 zu verwarnen und im Wiederholungsfall vom Weiterspiel auszuschließen. Da der Alleinspieler an der entstandenen Situation nicht ganz unschuldig ist, er den Skat bereits aufgenommen hat und dadurch nicht mehr nachweisen kann, dass er tatsächlich ein Handspiel hatte, kann er kein Handspiel mehr durchführen.[Anmerkung: Das Internationale Skatgericht soll auf eine weitere Nachfrage geantwortet haben, dass sich an der Entscheidung nichts ändere, wenn beim Spieler, der die falsche Auskunft erteilt, anders als im entschiedenen Fall keine Täuschungsabsicht vorliege. Allerdings ist davon auszugehen, dass der die falsche Auskunft gebende Spieler, wenn er keine Täuschungsabsicht aufweist, nicht nach 4.5.2 ISkO verwarnt wird.]

NerseNeceqi, 05. April 2013, um 19:29

Naja, Meinungen können doch weiterhin und jederzeit noch geäußert werden, oder?

marco1707, 05. April 2013, um 19:31

klar,nur glaube ich dann sind sie voreingenommen,die meinungen meine ich!

Ex-Stubenhocker #115528, 05. April 2013, um 20:00

Puh, ich bin ehrlich, ich hätte als Schiedsrichter dann wohl falsch entschieden. Ich hätte die Spielansage gültig gelassen, den Geber dennoch verwarnt. Mir gefällt das tatsächliche Urteil allerdings besser.

Ich denke, in solchen Situationen sollte der Schiedsrichter besonderes Feingefühl haben, ob der Geber die Falschaussage aus Verwirrtheit (alter Opi) oder möglicherweise bewusster Täuschung (Leute wie Y.S. oder A.B.) getätigt hat.

Ex-Stubenhocker #186, 05. April 2013, um 21:56
zuletzt bearbeitet am 05. April 2013, um 21:58

Das Problem an der Sache ist, dass solche Urteile bindend sind. Sie sind ohne Zweifel logisch und folgerichtig begründet, was allerdings nicht ausschließt, dass auch gegenläufige Meinungen logisch und folgerichtig begründbar sind. Nur kommen sie halt nicht von der letztlich eben maßgebenden Instanz. Inwieweit ein Schiri Fingerspitzengefühl haben soll oder sich nur an dem Wortlaut der ISKO orientieren soll, sowie an den bekannten, im Entscheidungsfall anzuwendenen Urteilen, darüber wird in einem Fachforum viel diskutiert.
Das Urteil im Falle hier finde ich übrigens logisch und auch in sich stimmig begründet. EG, ich würde nicht von einem "falschen Urteil" von dir sprechen. Du hättest anders entschieden. Und bevor wir die Entscheidung des ISKG kennen, kann das Urteil eines Schiris in einer solchen Sache meiner Meinung nach gar nicht falsch sein.

marco1707, 05. April 2013, um 22:57

bambini
dem listenführer wurde ein bewusster vorsatz vorgeworfen!
auf die frage wer sitzt vorne sagte er "ich", um dann dem as nachdem er gesagt hatte wer denn nun tatsächlich vorne ist zu sagen "dann spiel mal aus..."!!!
und das skatgericht hatte ja uach so entschieden das der as an der situation nicht ganz unschuldig ist!
ich persöhnlich hätte den listenführer gesperrt und nicht nur verwarnt,wenn man ihm eine bewusste täuschung vorwirft!!!

marco1707, 05. April 2013, um 22:59

john
ein fussballschiri sagte einmal "fingerspitzengefühl sollte man zu hause bei der ehefrau walten lassen"!^^
aber das war meiner meinung nach ein sehr kniffliger fall!

marco1707, 06. April 2013, um 00:24

der as in hh spielt herz,vh spieltKreuz-Assaus,mh legtKreuz-Zehn,nun "sticht" hh mit Pik-Ass.hh bemerkt sogleich den fehler und wirft aus verärgerung über den eigenen fehler die karten offen auf den tisch.die gs wollen dem as das verlorene spiel in den stufen schneider/schwarz anrechnen.der as legt protest ein da er ja 10 augen gedrückt hatte.
wie ist zu entscheiden?

Dumba, 06. April 2013, um 00:26

Schneider, Schwarz.
Meine Meinung.

Ex-Stubenhocker #115528, 06. April 2013, um 01:26

Quark, mit 9 Karten darf er sich ohnehin noch strecken, wenn er möchte.

Schneider und Schwarz muss man sich immer erspielen, das bekommt man nicht automatisch gutgeschrieben, es sei denn, der Reizwert erfordert es.

GenomX, 06. April 2013, um 03:24

:) jau es kann in dem Fall ( wenn der AS sich mit 9 Handkarten noch streckt) auch nicht verlangt werden das weiter gespielt wird .

allerdings möchte ich kurz anmerken EG das ich sowas ja sehr unschön finde :

( Leute wie Y.S und A.B. ) weil dies fast einer Verleumdung nahe kommt , da auch wenn es nur rein fiktiv und Beispielshalber angemerkt wurde dennoch suggestiv den Eindruck erweckt A.B. und Y..S. seien bekannt für solche Manöver . Zudem ist es in einer so kleinen Welt wie der Skatwelt relativ deutlich wer denn hier gemeint sein wird.

amadeus6, 06. April 2013, um 09:27
zuletzt bearbeitet am 06. April 2013, um 09:28

das angesagte pik-spiel von Sp 2 ist unter vollkommen falschen Voraussetzungen zustande gekommen.
Der Listenführer, Sp 1, hat nicht nur EINMAL, sondern zweimal dieses Spiel "manipuliert".
Die Aussagen dazu stehn ja schon da.
Wenn nun Sp.3, der eigentlich den Reizvorgang beginnen sollte, nichts hat und "weg" sagt, wäre als nächstes Sp.1 mit dem Reizen dran gewesen.
Ich kenne mich zwar nicht so gut -oder gar nicht- mit irgendwelchen Vorschriften aus, aber hier sagt mir der klare Menschenverstand, dass dieses Spiel vom Listenführe Sp.1 auf eine ganz linkiche Weise manipuliert wurde.
Für mich wäre auf jeden Fall in diesem Falle die Pikansage nicht bindend gewesen.
Skatsportlich hat sich der Listenfüher, Sp.1, auf jeden Fall sehr diskreditiert

Ramare, 06. April 2013, um 11:29

Zum Spiel mit den Karten wegwerfen.
Solange der Spieler keinen Stich gemacht hat, ist das Spiel Schwarz verloren.
Die Punkte im Stock zählen dann nicht. So mein Wissensstand!

GenomX, 06. April 2013, um 11:32

Das ist auf jeden Fall Falsch , solange ich 9 Handkarten habe kann ich mich strecken und verliere einfach . Ich bin mir nur nicht 100% sicher ob die GP weiterspiel verlangen kann , aber ich denke nicht .

Ex-Stubenhocker #134675, 06. April 2013, um 11:44

In dem Fall habe ich früher immer die Karten auf den Tisch geworfen und gesagt. ich komme raus und Ihr gewinnt.

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