Unterhaltung: Ärgerliche Situation

SAXON, 28. Februar 2026, um 13:35
zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2026, um 14:34

Hallo Skatfreunde !

Ich hatte in Vorhand am echten analogen Vierertisch folgendes Blatt:
Karo-AssKaro-KönigKaro-NeunKaro-AchtHerz-AssPik-AssPik-NeunPik-AchtKreuz-ZehnKreuz-Dame

Die beiden anderen Spieler waren weg. Alle bemerken, daß ich nicht sonderlich begeistert bin von meinen Karten. Ich überlege ein Karo-Spiel ohne 4.

Der Kartengeber schaut mir in die Karten und geht davon aus, daß ich auch weg bin. Er deckt aus eigenem Antrieb voreilig die Blinden um. Darin liegen Kreuz-AssHerz-Zehn.

Das wäre nun ein guter Grand ohne 4.

Nun meine Fragen oder auch meine Vermutung wie es sich nach meiner Meinung Skatrechtlich verhalten sollte:

1.- Gehe ich recht davon aus, daß ich das Spiel erhalte, wenn ich 18 sage?

2.- Ich könnte jedoch genauso gut Grand Hand spielen, denn ich als Spieler habe nicht die sichtbar gewordenen Blinden zu verantworten? - Natürlich hätte ich ohne das Wissen der Blinden niemals Grand-Hand gespielt - überhaupt wurde es erst durch die Blinden zu einem anständigen Spiel. Ich weiß auch nicht ob ich dieses überhaupt gewonnen hätte, da ich die anderen Karten der Mitspieler nicht eingesehen habe. Mache mir im Nach hinein jedoch selbst Vorwürfe, die günstige Gunst der Stunde nicht genutzt zu haben.

3.- Muß ich das Spiel überhaupt noch durchspielen, egal ob Grand oder Grand-Hand? - Denn, daß, Alle Spieler am Tisch den Skat eingesehen haben, und dies durch Verschulden der Gegenpartei, zu der auch der Kartengeber zählt - verursacht wurde, müßte die Gegenpartei ja eigentlich in Jedem Falle verloren haben.

Ich habe es dann auf sich beruhen lassen und das Spiel wurde als eingepaßt gewertet, weil ich nicht in Kampfeslaune und auch ziemlich "baff" von der Situation überfordert war. Ich habe mir das Ganze erst hinterher richtig durchdacht.

Wie seht Ihr die Situation?

Herzliche Grüße
Frau SAXON

Leyermarker, 28. Februar 2026, um 13:58
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Leyermarker, 28. Februar 2026, um 13:59

Laut ISkO kannst du selber entscheiden, ob du ein Spiel machen willst oder nicht (die beiden anderen hatten ja schon gepasst und sind raus).

Allerdings musst du es (meiner Meinung nach) auch spielen und ggf. gewinnen ...

Hand würde ich dir nicht zugestehen!

SAXON, 28. Februar 2026, um 14:16
zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2026, um 15:09

Warum nicht ? - Ich hatte nach bereits voreilig umgedrehten Skat von der Gegenpartei - nicht die Chance "Hand" bei verdeckten Karten anzusagen - natürlich war das bis zur unrechtmäßigen Skateinsicht Aller auch kein Thema. Das sollte jedoch unerheblich sein.

Trojanerin, 28. Februar 2026, um 15:21

Das war zwar jetzt nicht die Frage, aber Sie schrieben, dass das Spiel als eingepasst gewertet wurde. Darf ich davon ausgehen dass eine Liste oder sogar ein Turnier gespielt wurde? In diesem Fall muss das Spiel annulliert werden und neu gegeben, also nicht eingepasst.

Leyermarker, 28. Februar 2026, um 15:27

Trojanerin, bei privaten Veranstaltungen kann das jeder regeln, wie er will, aber laut ISkO gibt es kein ‚annullieren und neu geben‘, sobald korrekt gegeben wurde.

Korrekt gegeben heißt:
3-3-3
Skat
4-4-4
3-3-3

SAXON, 28. Februar 2026, um 15:58
zuletzt bearbeitet am 01. März 2026, um 02:30

Es war ein Spieleabend im DSKV-Verein mit 48er Liste.

Und nach einem korrekt gegebenen Spiel muß dieses laut "Internationaler Skatordnung" durchgeführt werden - oder eingepaßt(was auch als korrektes Spiel zählt!).

Ich habe ja selbst auch eine klare Meinung zu dem Thema. Das Spiel ist durch zu führen und entsprechend seinem Ausgang zu werten.

Nachdem Alle Einblick in die Blinden hatten, muß ein Jeder damit leben - und ich muß in dem Bewußtsein, daß nun Alle die Blinden kennen, nun 18 sagen oder weg sein. Da ich selbst die Blinden nicht aufgedeckt habe, kann ein von mir angesagtes Spiel natürlich auch ein Handspiel sein.

Zusatz - da der Reizvorgang noch nicht abgeschlossen war, wird neu gereizt. Der Verursacher des Fehlers darf nicht mehr mit reizen, was in diesem Fall unerheblich ist, da es der Geber war.

Der Kartengeber ist zu ermahnen/ oder wenn schon geschehen - zu verwarnen.

Trojanerin, 28. Februar 2026, um 16:22
zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2026, um 16:23

§ 3.3.1 ISkO
Regelt allgemein, dass bei Regelverstößen im Zusammenhang mit dem Geben oder Karteneinsehen das Spiel nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und entsprechend behandelt wird (Annullierung / Neuverteilung).

Leyermarker, 28. Februar 2026, um 16:31

Ich weiß ja nicht, welche antike Ordnung du hier anbringt, in der aktuellen steht davon nix

https://dskv.de/app/plugins/wp-media-folder/class/templates/pdf-embed.php?file=https%3A%2F%2Fdskv.de%2Fapp%2Fuploads%2Fsites%2F18%2F2024%2F07%2FISkO-2022.pdf&plugins_url=https%3A%2F%2Fdskv.de%2Fapp%2Fplugins%2Fwp-media-folder%2F

Trojanerin, 28. Februar 2026, um 16:38

Wahrscheinlich genauso antik wie dein Link .

Leyermarker, 28. Februar 2026, um 18:07

Mein Link geht zur ISkO von 2022, für einen aktuelleren wäre ich dir sehr dankbar

spielnurgrands, 01. März 2026, um 01:46

Isko ist eindeutig. HH darf neu entscheiden, ob sie reizen möchte. Spiel ist dem Ausgang nach zu werten, der Geber eventuell zu verwarnen.

SAXON, 01. März 2026, um 02:16
zuletzt bearbeitet am 01. März 2026, um 08:24

"Internationale Skatordnung(2022)" - Punkte 3.3.9. + 3.3.11. ---- Bitte googeln

In diesem konkreten Fall darf nur der in Vorhand sitzende Spieler entscheiden ob er ein Reizgebot abgibt, oder einpaßt. Nur Spieler dürfen nochmals neu reizen, die schon zuvor ein Reizgebot abgegeben hatten.

Warum nur speziell Hinterhand erschließt sich mir nicht.

Die Reihenfolge der Bestrafung ist 1-"Ermahnung" - 2-"Verwarnung" - 3-"Auschluß vom Spielbetrieb".

Leyermarker, 01. März 2026, um 04:27
zuletzt bearbeitet am 01. März 2026, um 04:32

3.3.9 endet mit: „ Spieler, die vorAbgabe eines Reizgebotes gepasst haben, dürfen nicht am neuen Reizvorgang teilnehmen.“
MH und HH sind somit raus, VH entscheidet, ob sie spielt oder einpasst.

spielnurgrands, 01. März 2026, um 08:45
zuletzt bearbeitet am 01. März 2026, um 08:45

Sorry, ich dachte, du bist HH. Dann natürlich VH.

AltenburgerSenf, 05. März 2026, um 01:18

Hallo Saxon,
interessante Situation. Ich hab mal die Google-KI bemüht, diese bestätigt Deine Vermutung und ich sehen es auch so:
Google-KI:
Das ist eine klassische Situation für den „Skat-Stammtisch“, aber die Internationale Skatordnung (ISkO) ist hier sehr eindeutig. Da der Geber zur Gegenpartei gehört, hat er durch das vorzeitige Aufdecken des Skats den Spielverlauf massiv gestört.Hier ist die rechtliche Einordnung:Spielerhalt bei 18: Ja. Da die Mitspieler bereits „weg“ waren, hättest du mit dem Gebot von 18 das Spielrecht sicher gehabt.Grand Hand: Ein „Hand-Spiel“ ist nicht mehr möglich. Laut Skatordnung darf ein Hand-Spiel nur angesagt werden, wenn der Skat noch verdeckt ist. Da er nun offen liegt, ist diese Option formal verfällt. Du hättest aber den Grand „mit dem Skat“ (also die Karten aufnehmen) spielen können.Muss das Spiel durchgespielt werden? Nein. Hier greift die Regel zum „Verschulden der Gegenpartei“:Da der Geber (Gegenpartei) den Skat unberechtigt aufgedeckt hat, bevor du dich erklärt hast, hast du das Recht, das Spiel als gewonnen werten zu lassen.In der Praxis wird in so einem Fall oft das höchstmögliche Spiel, das du mit diesen Karten hättest erreichen können, als gewonnen gewertet (hier der Grand ohne 4). Da die Gegenpartei den Fehler begangen hat, haben sie das Spiel (und damit die Punkte) faktisch verloren.Fazit: Du hättest nicht „einpassen“ müssen. Da der Geber dir die taktische Entscheidung und die Geheimhaltung des Skats verdorben hat, hättest du den Sieg am grünen Tisch einfordern können. Dein Zögern ist menschlich, aber skatrechtlich warst du im Recht.

Gruß der Senf

spielnurgrands, 05. März 2026, um 07:37

Da merkt man eben, dass die KI noch nicht so weit ist, weil nahezu alles falsch ist.

Finkestinger, 06. März 2026, um 14:07

Kenne ich so auch nicht! Sie hätte als EINZIGE noch 18 sagen dürfen und muss den Skat "aufnehmen", da er schon für sie einsehbar war, unabhängig davon wer der Verursacher war! Sagt sie 18, muss sie das Spiel auch zu Ende spielen, der Fehler des Gebers hat mit der 18 keine weitere Auswirkung auf das Spiel. Das bedeutet das AS mindestens 61 Augen erreichen muß um zu gewinnen. Krass wird es, wenn er jetzt zum Bsp einen Fehler macht, verwerfen, falsch ausspielen......
Dann hat er verloren.
Ich glaube, auch das Spiel zu annullieren und neu zu geben ist nicht korrekt.
Wenn korrekt gegeben wurde, muss ein Spiel zustande kommen. Hier hat VH noch den Bonus den Skat zu kennen, bevor er reizt! Sagt er trotzdem weg, ist das Spiel als eingepasst zu werten.

Ramare, 06. März 2026, um 17:49

Irgendwie auch blöd. Was, wenn VH tatsächlich GH spielen wollte. Oder sogar GHO hatte. Dann hat man ihm das ja alles genommen. Und das durch den Fehler der Gegenspieler?

spielnurgrands, 06. März 2026, um 18:23

Wie kommst du den darauf, Ramare

Ramare, 06. März 2026, um 18:40

Hab ich das falsch verstanden?
MH und HH passen, richtig? VH überlegt kurz Grand, GH oder GHO bevor er 18 sagt. Jetzt deckt der Geber den Stock auf, bevor VH 18 gesagt hat. Nun nimmt man ihm doch ein GH oder GHO. Oder hab ich da jetzt doch was falsch verstanden?

spielnurgrands, 06. März 2026, um 19:13

Das sagt dir KI. Der AS darf natürlich trotzdem Hand spielen.

Ska2t, 06. März 2026, um 19:41

Interessante Situation. Zur "AltenburgerSenf-KI": Bei einem Spielgewinn ohne durchgespielt zu werden, bleibt noch die Frage, ob Schneider Schwarz.

Ska2t, 06. März 2026, um 19:48

4.1.4 passt dazu: Hat jemand vor der Spielentscheidung unberechtigt ausgespielt oder einen anderen Regelverstoß
begangen - hier Skat eingesehen -, ist das Spiel für die schuldige Partei in der Stufe einfach (nicht Schneider oder Schwarz) verloren. Eine höhere Gewinnstufe erfordert den
Nachweis, dass sie bei regelgerechtem Spiel sicher
erreicht worden wäre.
Also nicht Schneider oder Schwarz, es sei denn, dass der o. g. Nachweis erbracht werden kann.

Ramare, 06. März 2026, um 19:59

Das würde für mich doch jetzt heißen, dass i.o. Beispiel VH doch GH ansagen darf, obwohl er den Stock gesehen hat. Was für mich auch O.K. Den Fehler hat ja nunmal die Gegenpartei begannen.

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