Unterhaltung: Rente mit 63 auch gut für die Skatstube oder ???

marco1707, 03. Februar 2014, um 17:54

finde die diskussion eigentlich ganz entspannt und angenehm!
zum thema beamte: es muss auch beamte geben,z.b. bei der polizei,das hat schon mit dem tragen und hoffentlich nie benutzen der dienstwaffe zu tun.warum im öffentlichen dienst und auch bei den lehrern es angestellte und beamte gibt erschliesst sich mir noch weniger.ist denn der verbeamtete lehrer mehr wert als der angestellte lehrer oder ist er durch sein beamtentum ungleich besser???
warum aber beamte später eine "13" pension bekommen erschliesst sich mir nicht wirklich.ich zahle vom weihnachtsgeld,gewinnbeteiligung,urlaubsgeld erhöhte sozialbeiträge und steuern,der beamte zahl nichts null komma null!!!
und weiter gehts,ich habe eine sogenannte betriebsrente,in der der arbeitgeber einzahlt,weil das jetzt nicht von meinem bankkonto kommt,sondern vom ag darf ich darauf später abgaben für kv und pv zahlen!
schön wenn man selbst vorsorgt und auch noch verarscht wird!!!

Ex-Stubenhocker #186, 03. Februar 2014, um 18:05

Marco, nur mal ganz kurz zur Info: Das Beamtenverhältnis begründet eine besondere Treuesituation zum Arbeitgeber (Staat, Land, Gemeinde). Hat also nichts mit der Waffe zu tun. Ob dieses Treueverhältnis nun nötig ist oder in welchen Berufen es nötig ist, ist eine andere Frage. Zum Thema angestellte oder verbeamtete Lehrer noch eine Info. Ein Beamter erhält eine Beihilfe zu den Krankenkosten in Höhe von 50 %. Den Rest muss er über eine bestimmt nicht billige Privatversicherung finanzieren.

marco1707, 03. Februar 2014, um 18:09
zuletzt bearbeitet am 03. Februar 2014, um 18:10

um dann später sich freiwillig gesetzlich zu versichern?
ich hatte von einem beamten auch nicht wirklich etwas anderes erwartet,ich in der gleichen situation würde ich wohl auch so argumentieren!
warum aber dann nicht alle lehrer entweder beamte oder angestellte sind,erschliesst sich mir nicht!!!
p.s. das soll bitte nicht als hetze gegen lehrer verstanden werden,dient nur als beispiel!

AlterEgo, 03. Februar 2014, um 18:30
zuletzt bearbeitet am 03. Februar 2014, um 18:34

Ein Minirentenbezieher ist vielleicht weniger dankbar, dass seine Rentenbeiträge für Straßen verbaut wurden (wenn das stimmt, was Marco sagt) als ein Staatsdiener und kann weniger entspannt über allgemeine Finanznot und Generationsverträge räsonieren. Den interessiert viel mehr konkret, wie könnte man die gesetzliche Rentenversicherung effektivieren, als das einen Beamten interessiert, der eine satte Pension vom Staat kassiert. Also die Ergüsse eines doch recht von sich eigenommenen Staatsdieners ("ich geb ja zu, es ist oft nicht leicht zu verstehen, was ich so dahersülze" oder so ähnlich, s.o.) auch noch korrekturlesen..

Ex-Stubenhocker #34661, 03. Februar 2014, um 18:39

In der Tat mal eine interessante Diskussion!

@ john,
wie so häufig im Leben: Alles hat Vorteile und Nachteile. Wenn man beispielsweise Beamter ist, hat mein einen sicheren Arbeitsplatz und finanziell steht man sicherlich auch nicht schlecht da. In der freien Wirtschaft kann der Arbeitsplatz relativ rasch fortfallen, auf der anderen Seite hast du (zumindest bei bestimmten Jobs) die Möglichkeit, über Tantiemen richtig Kohle zu verdienen.

Was ich allerdings feststelle, dass es im öffentlichen Dienst eine Unwucht zwischen den Reallöhnen von Angestellten und Beamten gibt. Das ist natürlich der Lobby-Politik geschuldet, aber auch der antiquierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geschuldet. Unter Hinweis auf so genannte hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums werden überkommene Privilegien beibehalten. Was Wunder: Richter sind zwar keine Beamte, deren Besoldung lehnt sich aber an Besoldungsstufen des höheren Dienstes an.

Eine Umwucht sehe ich auch in den Beihilfen. Lediglich der Alleinstehende muss sich zu 50 Prozent privat versichern, bist du verheiratet mit 2 Kindern musst du dich selbst nur zu 30 Prozent und die Kinder zu 20 Prozent versichern. Wenn man dann noch in jungen Jahren in die Krankenkasse eingetreten ist, bleibt dieser Alter für die Prämiengestaltung maßgebend. Ein Nichtbeamter hingegen muss jedes Familienmitglied zu 100 Prozent versichern und erhält einen mickrigen Zuschuss des Arbeitgebers. Da sich das kaum einer leisten kann, bleibt man dann lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung mit den vergleichsweise schlechten Leistungen.

preiswert6, 03. Februar 2014, um 18:50

HaHa Rente !! ich lach mich Kaput, die nächste Biotone ,ist Dein. last euch weiter vernatzen

AlterEgo, 03. Februar 2014, um 19:03

So interessant das alles für Staatsdiener ist... total Bohne bei dem Thema.
Die meisten Rentenbezieher interessiert viel mehr, warum ist die gesetzliche Rente so niedrig? Liegt es wirklich auch an Zweckentfremdung der Beiträge, liegt es am Apparat (werden von den Beiträgen die Kosten des gesamten Apparats, der Gebäude usw. nebst Gehältern und Renten der Angestellten bezahlt?), und wie könnte das effektiver werden?

s. Post - nach Reformen v i e l freundlichere Bedienung und nach Zulassung von Konkurrenz v i e l schnellere Zustellung als früher
Bsp. gesetzliche Krankenversicherung: nach Aufhebung der Konkurrenz bei der Beitragshöhe laufend nur noch steigende Beiträge

marco1707, 03. Februar 2014, um 19:06

alter ego
muss mich etwas korrigieren in den 50 er jahren wurde geld aus der rentenkasse für den aufbau der bundeswehr abgezweigt,in den 60 er nicht 80 er jahren für den autobahnbau,in den 70 er jahren für die damaligen eigenheimzulagen etc.!
immer wenn die rentenkasse gut gefüllt war,wurde sie suksessiver ausgeplündert!

AlterEgo, 03. Februar 2014, um 19:14

Betrug an den Beitragszahlern. Schreit nach einem Verbot der Zweckentfremdung der Beiträge.

Ex-Stubenhocker #34661, 03. Februar 2014, um 19:24

Kann man so sehen. Haushaltsrechtlich gilt jedoch Gesamtkostendeckung vor Einzeldeckung, um Quersubventionierungen zu ermöglichen. Wir hatten auch schon Zeiten, da wurde die Tabaksteuer für die Zuschüsse zur Rentenversicherung eingesetzt. Lief glaube ich unter "Rauchen für die Rente."

marco1707, 03. Februar 2014, um 19:24

ich stelle mir das gerade vor!
kommt ein verkehrsminister zum bundeskanzler:
vm:hör mal bk wir müssen dringend autobahnen bauen!
bk: ja mach doch!
vm:geht nicht mir fehlen 3 mrd. in meinem haushalt!
bk: hm in der rentenkasse sind ja noch überschüsse und rücklagen von ca. 3 mrd.,die nimmste,kannst es ja später wieder zurücklegen!
einige jahre später!
ex vm: oh mist hab vergessen das geld in die rentenkasse zurückzulegen!
ex bk: macht nichts uns kann doch eh keiner an den karren pissen,sollen doch die späteren generationen zusehen wie sie klarkommen,man kann ihnen ja private vorsorge ans herz legen,man könnte es ja riester nennen!
das nenn ich betrug!!!

AlterEgo, 03. Februar 2014, um 19:59

Zu Effektivierung des Apparats:
Sind die Kosten irgendwo ersichtlich, werden die kontrolliert?

Bei Abschluss einer Lebensversicherung kann man z.B. die Verwaltungskosten der einzelnen Versicherungen vergleichen. Sind die Leistungen vergleichbar, geht man zu der Gesellschaft mit den niedrigeren Verwaltungskosten.

Würden die Verwaltungskosten bei der gesetzlichen Rentenversicherung nach den einzelnen Kostenposten aufgeschlüsselt veröffentlicht, wäre wohl schon viel gewonnen, denn das ermöglicht Kontrolle und Nachfragen und bringt dadurch Druck zur Kostensenkung

marco1707, 03. Februar 2014, um 20:17

ich glaube,wenn wir die verwaltungskosten der gesetzlichen rv kennen würden,wird uns allen schlecht!

Dumba, 03. Februar 2014, um 21:32

Ich moechte ja auch die Verwaltungskosten von Hartz4 nicht wissen, und der GEZ, und der Foederalen Kultusministerien, der dutzenden Industrie und Handelskammern.
Oberverwaltungs Fachangestellter ist ein Job mit Zukunft, Handwerk hat keinen Boden mehr.

Ex-Stubenhocker #186, 03. Februar 2014, um 21:53

bin etwas spät mit der Antwort dran. Ich möchte hier auch keineswegs ein Beamtentum oder Privilegien verteidigen, bzw. herumsülzen, lediglich Marcos Frage beantworten. Beamter auf Lebenszeit bedeutet eben unter normalen Umständen unkündbar. Wer dies aus irgendeinem Grund nicht werden kann, ansonsten aber die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, kann z. B. Lehrer im Angestelltenverhältnis werden. Vereinfacht, aber hoffentlich klarstellend.

LittleJoe, 03. Februar 2014, um 22:01

Ich hatte mal in einen anderen Thread geschrieben: Arbeiter dürfen ihren Lohn nicht bestimmen, aber die Abgeordneten im Bundestag dürfen. Wir, der Staat sind doch der Arbeitgeben, bloss wir werden nicht gefragt. Dann heißt es noch Angleichung. Angleichung von was?

AlterEgo, 03. Februar 2014, um 22:36

Dumba, die Verwaltungskosten von HartzIV usw. interessieren hier auch wenig, denn sie sollten sich nicht auf die Rentenhöhe bei der gesetzlichen Rentenversicherung auswirken.

John2, die Lehrer im Angestelltenverhältnis zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung und nicht in ein berufsständisches Versorgungswerk? Auch wenn's so wäre, erhalten sie dann noch die zusätzliche Rentenzahlung aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, für die sie keinerlei Beiträge entrichten.

Ex-Stubenhocker #186, 03. Februar 2014, um 22:40

Muss ehrlich sagen, mit der Rentenversorgung der Lehrer im Angestelltenverhältnis habe ich mich noch nie beschäftigt. Kannst du aber sicher im Internet nachlesen.

AlterEgo, 04. Februar 2014, um 02:33

Selbstgefällig rumschwafeln ja, aber zum Thema konkret was beitragen? Ich doch nich.. :-))

Ex-Stubenhocker #186, 04. Februar 2014, um 10:12

Wer trägt denn wirklich k o n k r e t etwas zum Thema bei? Du? Die Politiker?
Wobei ich halt unter einem konkreten Beitrag etwas verstehe, das nicht nur Probleme aufzeigt, sondern auch durchdachte Ansätze für eine Lösung bietet. Klar, AlterEgo, du hast mit deinem Vorwurf des "selbstgefälligen Herumschwafelns" Recht, nur ich bin ich mir dessen bewusst; wenn ich eine konkrete Lösung hätte, dann ............
So aber schwafle ich halt mit, nur merke ich im Gegensatz zu anderen (und eben leider auch Politikern), d a s s ich es tue.

Bine60, 04. Februar 2014, um 10:26

@ john
ich glaub ego meinte nicht dich... ;-)

Ex-Stubenhocker #186, 04. Februar 2014, um 10:35

egal, er hätte ja sozusagen gar nicht Unrecht!! ^^ Besser eben, man merkt, dass man nur schwafelt, als man merkt es nicht. "Wer nichts weiß und weiß, dass er nichts weiß, weiß mehr als der, der nichts weiß und nicht weiß, dass er nichts weiß!"

AlterEgo, 04. Februar 2014, um 12:14

Lieber John2, vielleicht wäre es schneller gegangen, Dich zu meiner Frage kurz bei einem nichtbeamteten Kollegen von Dir zu erkundigen als mehrere Beiträge zu schreiben, die dazu nichts aussagen.

Aber eher unwesentlich, ob die angestellten Lehrer noch zum unserem Thema Renten gehören, die angestellten Staatsdiener trifft die niedrige gesetzliche Rente weniger, denn sie sind durch die Zusatzrente des öffentlichen Dienstes eh privilegiert

LittleJoe, 04. Februar 2014, um 12:22

Die "Mindestrente=Pension" eines Beamten beträgt 1500Euro! Wie lange u. wieviel muß ein normaler Arbeiter dafür arbeiten u. einzahlen??

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