Unterhaltung: Yeah....endlich....

Dottir, 12. März 2017, um 15:05
zuletzt bearbeitet am 12. März 2017, um 15:06

amtsgerichte sind eingangsgerichte der ordentlichen gerichtsbarkeit. sie behandeln zivil und strafrechtliche klagen, ergo gibt es auch angeklagte.

du weißt nichts, ergo bist du kein schöffe.

Ex-Stubenhocker #149419, 12. März 2017, um 15:22
zuletzt bearbeitet am 12. März 2017, um 15:22

😄
Ich lach mich weg. Ja kann schon sein. Ich meinte aber das Arbeitsgericht. 😄

Ich hatte doch deutlich geschrieben. ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht. Worauf ihr darauf pochtet dass es sich dabei um Schöffen handeln würde, was am AG aber nicht zutreffend ist.

Oh man, zum eingeschränkten denken gesellt sich als auch noch Vergeslichkeit. Na das erklärt so einiges.

Dottir, 12. März 2017, um 15:24

arbg ist die abkürzung für arbeitsgericht..... das solltest du aber dann wissen.

Ex-Stubenhocker #149419, 12. März 2017, um 15:27

Ja auch das mag sein. Da dieses Thema jedoch vor einiger Zeit bereits ausführlich behandelt wurde, hatte ich gemeint AG würde reichen. Ich konnte ja nicht wissen dass ich es mit fast schon dementen Personen zu tun habe.
Ich werde das zukünftig berücksichtigen. 😄

Nun muss ich aber erst mal draussen bissel was tun.

Eine schönen Tag Euch.

Dottir, 12. März 2017, um 15:28

lass dir zeit und lüfte mal die mütze.

Ex-Stubenhocker #195270, 12. März 2017, um 15:34

... wenn die posts von gaga einem breiten Publikum offen gelegt werden würden, würde das wohl ratzfatz eine Grundsatzdiskussion über Qualifikationsanforderungen für das richterliche Ehrenamt auslösen, wenn nicht sogar das Ehrenamt gänzlich in Frage gestellt werden würde.^^

Dottir, 12. März 2017, um 15:46
zuletzt bearbeitet am 12. März 2017, um 15:47

naja, ein richter, wenn auch nur als ehrenamt, hat sicherlich viel schriftverkehr. da stehen oft nur kürzel drin und ag ist numal das offizille kürzel für das amtsgericht. das sind automastismen beim lesen und schreiben. wenn ich hier also ag schreibe, als insider wie ja dann bin als richter im ehrenamt, dann kann das nicht nur so sein das ag amtsgericht bedeutet, dann weiß ich das. genau wie ich dann weiß das arbg das für meine belange offizielle kürzel ist. soviel zur glaubhaftigkeit seiner begründung - dann halt eben arbg. sowas passiert nicht mal mir und ich bin ja nach seiner sicht total dumm.

Ex-Stubenhocker #149419, 12. März 2017, um 17:35

Es ist doch immer wieder erstaunlich wie hier Argumentationen aufwendig wiederlegt werden, die es gar nicht gegeben hat. 😕
Ich bin nicht sicher ob ihr mit dem Verständnis Svhwierigkeiten habt, pder mit dem Lesen.

Aber wahrscheinlicher ist, dass ihr in Eurer ganz eigenen Welt lebt, die mit der Realität wenig gemein hat.

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