Unterhaltung: Lotto-Tippspiel

Ex-Stubenhocker #149419, 11. Juli 2017, um 16:51

Oh ja natürlich, der kleine Start- Up Unternehmer, der sich selbstständig gemacht hat, weill er an seiner Arbeit verdienen will und nicht der Chef, der aber nur ca. 2000 Euro im Monat machen darf weil sonst....
z. Bsp wie die Stadt Teterow die 800% Gewerbesteuer nimmt, oder die Stadt Bergeheim die 450% nimmt. Das trifft natürlich nur das Großkapital.
Meinem Schwager blieben von einer Bonuszahlung die 10000 Euro betrug, nur 950 und par kaputte fürs Portmonaie...

mmaker, 11. Juli 2017, um 16:52

Bernadette,

ja. Das hab ich auch oft gemacht mit meiner Mutter. Dabei sind die Gewinne marginal und der Sozialgedanke steht im Vordergrund. Gute Sache.

Aber wer einen Lottoschein ausfüllt denkt wohl eher an den möglichen Gewinn als an eine soziale Tat. Und wird dabei zu einem grottenschlechten Geschäft verleitet.

Ramare, 11. Juli 2017, um 16:57

mmaker:
du vermischst etwas!
Beim Lotto hat das ganz sicher nichts mit abzocken zu tun.
Es wird mit "offenen Karten" gespielt.
Wer da mitspielt weiß, worauf er sich einlässt.
Und daher hat das absolut nichts mit abzocken zu tun.

Eine Seidenkrawatte kostet in der Herstellung unter
10,-€
Wird aber für bis zu 100,-€ verkauft.
Wenn ich das weiß, diese Krawatte aber trotzdem kaufe, dann hat das doch auch nichts mit abzocken zu tun.

Ex-Stubenhocker #149419, 11. Juli 2017, um 17:03
zuletzt bearbeitet am 11. Juli 2017, um 17:04

Meine Oma hatte mal nen Hauptgewinn. Damals reichten 5 Treffer. Leider hatte meine Mutter den Schein nicht abgeben.
Dann bekam meine Mutter nen Hauptgewinn..... mich!
😄

Bernadette, 11. Juli 2017, um 17:06

... es war das erste Mal, dass ich über etwas aus Gaga´s Feder herzhaft lachen konnte.

Ex-Stubenhocker #85097, 11. Juli 2017, um 18:09
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Ex-Stubenhocker #85097, 11. Juli 2017, um 18:12
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Ex-Stubenhocker #85097, 11. Juli 2017, um 18:41
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Ex-Stubenhocker #202682, 11. Juli 2017, um 18:44

ich dachte Lottogewinne sind steuerfrei?

Ex-Stubenhocker #85097, 11. Juli 2017, um 18:45
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Ex-Stubenhocker #202682, 11. Juli 2017, um 18:54

ist schon klar,LJ.
hab ich auch so verstanden.

Ex-Stubenhocker #85097, 11. Juli 2017, um 18:54
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AlbrechtDerArme, 11. Juli 2017, um 19:08
zuletzt bearbeitet am 11. Juli 2017, um 19:33

Alles.

Spielgewinne sind nicht steuerfrei, da nur Einkünfte steuerFREI sein können, welche einer Einkunftsart zugeordnet sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1-7 EStG).
Vielmehr sind Spielgewinne nicht "steuerBAR", da sie keine regelmäßigen Erträge darstellen. Dieser kleine Unterschied is aber für den glücklichen Gewinner wurscht - Hauptsache her mit der Knete und nix an den Fiskus abdrücken.

AlbrechtDerArme, 11. Juli 2017, um 19:13
zuletzt bearbeitet am 11. Juli 2017, um 19:14

Ertragssteuern ... jetzt komm bitte nicht mit Körperschaftssteuer für Aldi

Lasst ihn doch einfach seine Spielgemeinschaft.

AlbrechtDerArme, 11. Juli 2017, um 19:15
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Ex-Stubenhocker #202682, 11. Juli 2017, um 19:20

ADA,steuerfrei kann natürlich nur das sein, was auch steuerbar ist.
Aber das ist echt korinthenk....

AlbrechtDerArme, 11. Juli 2017, um 19:21

stimmt

Ex-Stubenhocker #212317, 11. Juli 2017, um 19:46

Wenn man schon den Steuerriesen raushängen lässt, sollte wenigstens die Norm richtig zitiert werden.
Bei dieser handelt es sich um Par. 2 Absatz 1 Satz 1 Ziffern 1 bis 7 Einkommensteuergesetz. Damit lautet die richtige Erklärung, dass Spielgewinne nicht der Einkommensteuer unterliegen, weil sie nicht zu den in der Vorschrift abschließend genannten Einkünften gehören.

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