Unterhaltung: Das deutsche Skatgericht hat entschieden...

Fruchtfliege, 11. August 2011, um 22:21

Fall 9: Mauern?

Mittelhand hat Kreuz-Bube, Pik-Bube und Herz-Bube; Kreuz-König, -9; Pik-9, -8; Herz-König, -9 und Karo-9 und reizt Vorhand bis 24. Vorhand wird Alleinspieler und spielt Herz, zu dem er u.a. 3 Asse und 2 Zehnen führt. Nach dem ersten
Stich bezichtigt er den Gegenspieler in Mittelhand der unfairen Spielweise, weil er gemauert habe. Ist dieser Vorwurf berechtigt?

Entscheidung:
Dieser Vorwurf ist nicht angebracht.

Begründung:
Für das so genannte Mauern gibt es keine Beurteilungskriterien. Die Entscheidung darüber, ob ein Spieler mit dem oben angegebenen Blatt bis an die Grenze seiner Reizmöglichkeiten geht oder nicht, ist meist von mehreren Faktoren abhängig.
Aggressive, risikobereite Spieler oder solche, die alle Möglichkeiten auschöpfen wollen, um eventuell noch einen Preis zu erlangen, gehen in den meisten Fällen bis zum höchstmöglichen Reizwert. Sie nehmen dabei in Kauf, ein
teures Spiel zu verlieren, wenn zwei ungünstige Karten im Skat liegen.
Andere Spieler wiederum sind von ihrer spielerischen Einstellung her vorsichtiger oder haben einen guten Punktestand. Sie wollen deshalb mit dem angeführten Blatt das durchaus vorhandene Verlustrisiko nicht eingehen und verhalten sich in
ihrer Reizweise entsprechend. Beide Varianten des Reizverhaltens sind verständlich, normal und meist von der
jeweiligen Situation abhängig. Daher ist der Vorwurf - auch im vorliegenden Fall - nicht angebracht.

Ich habe dies bewußt unter "Unterhaltung" gepostet damit frei mit dem Thema umgegangen werden kann.

Die Quelle des o.g. Falls ist eine Sammlung von Urteilen des Deutschen Skatgerichts welche unter

http://www.dskv.de/pages/Skatgericht/entscheidungssammlung.php

herunter geladen werden kann.

k_Uno, 11. August 2011, um 22:39

anscheind muss es ja diesen tatbestand geben, sonst hätte das skatgericht die klage von vornherein abgewiesen... :-(

LieberTeufel40, 11. August 2011, um 23:28

Lies richtig Kuno! Mauern gibts nicht! Im Urteil steht:
"Für das so genannte Mauern gibt es keine Beurteilungskriterien."

Das heißt, es wird so genannt! Gibts aber nicht wirklich.

Ex-Stubenhocker #75403, 11. August 2011, um 23:35

Nein. Habe mich dazu in einem anderen Thread auch schon mehrfach klar geäußert.

Bigheinz, 11. August 2011, um 23:38

weil das zum bluff gehört, schieben, um dem anderen zu suggerieren, man hat nix

Ex-Stubenhocker #46313, 12. August 2011, um 00:35
zuletzt bearbeitet am 12. August 2011, um 00:35

sascha bitte melde ihn,dann hat er es bald geschaft.

Ex-Stubenhocker #46313, 12. August 2011, um 00:42

doch vleicht lernt er dann mal sein provokatives und überhebliches verhalten ab zulegen.

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