Unterhaltung: Unsere Pressefreiheit lassen wir uns nicht von Erdogan nehmen

Ex-Stubenhocker #183734, 11. April 2016, um 21:04

Gut ist, dass sogar Dieter Hallervorden ein weiteres Anti-Erdogan-Video gestern ins Netz stellte.
Was glaubt dieser arrogante Diktator-Schnösel eigentlich?
Wird garantiert nicht in die EU aufgenommen und spukt so große Töne? Das erinnert eher an eine schon länger vergangene Zeit!

zigarre, 11. April 2016, um 21:27

erdogan bringt unsere pressefreiheit garantiert nicht in gefahr.
eine garantie für einen nicht EU beitritt, würde ich nicht abgeben angesichts dessen, was sich in ihr schon so alles tummelt.
erdogan ist demokratisch gewählter volksvertreter,mit grossem rückhalt in der bevölkerung und die türken werden uns wohl auch in zukunft nicht fragen wie sie wählen sollen.

eeef, 11. April 2016, um 21:34

Also dieser Dieter ist aber auch der Kulturbanuse allgemein....
Dieser arme Diktator :-)

Dumba, 11. April 2016, um 21:52

Allen anderen Leuten mit einem Haus mit mehr als 1.000 Zimern steht ihr doch auch immer gebueckt und dienlich gegenueber.
Nur weil er Tuerke ist, muss er doch kein schlechter Diktator sein.

Breaki, 11. April 2016, um 22:10

Stefan, Respekt. Für die Formulierung gebückt und dienlich.

georgbest, 11. April 2016, um 22:12
zuletzt bearbeitet am 11. April 2016, um 22:13

... oder der große diktator? Ups, hoffentlich habe ich mich jetzt nicht wegen beleidigung eines ausländischen staatsoberhauptes strafbar gemacht. Die deutsche regierung wird das im vorauseilenden gehorsam wahrscheinlich gleich prüfen und das ergebnis dem erdo mitteilen, damit er im nacheilenden gehorsam unverzüglich ein strafverlangen an die deutsche regierung richten kann. So geht politik!

Breaki, 11. April 2016, um 22:35

Ich hab mir heute dieses Schmähgedicht mal angesehen (bild.de, die meisten haben das schon gelöscht). Naja, brauch ich nicht, trotz "Disclaimer" (so formulierte man das bei der Will gestern). Hmm, "Mainstream" oder wie das heißt, ich halte das für strafrechtlich irrelevant, aber allgemein auch für irrelevant. Weißt Du was über § 103, Volker?

Dumba, 11. April 2016, um 23:27

Ich haber das besagte Gedicht weder gehoert, noch gelesen.
Aber es gab echt wirklich und wahrhaftig Wichtigeres zu tun.
Nicht nur Krisen, Tote, Kranke und Verfolgte welche meinen Tag fuellen, nein, auch Abwasch, Rasen Maehen und Staubsaugen....

georgbest, 11. April 2016, um 23:44
zuletzt bearbeitet am 11. April 2016, um 23:50

Ja, es geht um die auslegung des Par. 103 stgb, der sozusagen ein relikt des alten vordemokratischen tatbestandes der majestätsbeleidigung ist. Ich halte nicht viel von solchen sondertatbeständen, denn wenn otto normalverbraucher beleidigt wird, kommt der schnöde Par. 185 stgb zur anwendung. Da alle menschen gleich sind (jedenfalls auf dem papier), habe ich ein störgefühl, wenn für ein und dasselbe verhalten unterschiedliche Par. angewandt werden.

In der sache kann das delikt nur auf verlangen des staatsoberhauptes verfolgt werden. Dieses verlangen soll erdogan bereits gestellt haben. Hinzu kommt noch, dass das auswärtige amt der strafverfolgung zustimmen muss. Hierbei sind natürlich politische zweckmäßigkeitsgesichtspunkte entscheidend, nicht so sehr juristische. Das auswärtige amt ist ja keine strafverfolgungsbehörde. Allerdings wird sich das auswärtige amt bei einem eindeutigen verstoß gegen Par. 103 schwer tun, die zustimmung zu versagen - es bestünde die gefahr, erdogan, der ja nun zum player in der flüchtlingsfrage aufgewertet wurde, zu verprellen. Dann werden natürlich aber auch die stimmen wieder laut, die schon immer gesagt haben, jeglicher deal mit erdogan sei wegen seines fehlenden demokratieverständnisses abzulehnen. Und dieses demokratieverständnis drückt sich u. a. in dem umgang mit der presse in der türkei aus. Und gerade hierauf wollte böhmermann doch in seinem gedicht hinweisen und soll nun ev. dafür noch bestraft werden.

Beleidigung - ja oder nein? Ziegenficker und ähnliches ist natürlich herabwürdigend. Satire darf rechtlich eben doch nicht alles, insbesondere ist schmähkritik in der regel nicht zulässig, wenn damit über gebühr persönlichkeitsrechte anderer menschen verletzt werden. Böhmermann behauptet ja selbst, es handele sich um schmähkritik, und will damit im prinzip erdogan vor augen führen, wie unsäglich undemokratisch er doch in wirklichkeit ist. In der türkei werden schon ganz harmlose vorgänge zum anlass genommen, die pressefreiheit zu beschränken, während er (böhmermann) in deutschland ungestraft, ein ausländisches oberhaupt herabwürdigen dürfe. Vielleicht ist böhmermann sich seiner sache zu sicher gewesen: Ihm ist wohl bewusst gewesen, dass diese form der schmähkritik eigentlich nicht zulässig ist, es sich aber um eine form von parodie von schmähkritik handelt, die wiederum ziegenficker und ähnliches zurücktreten lässt. Natürlich ist erdogan tatsächlich ja auch kein zickenficker.

Ich fand den auftritt von böhmermann überhaupt nicht gelungen - aber das ist ansichtssache. Ich würde den beteiligten raten, das ganze als try and error zu bewerten. Strafrechtliche maßnahmen zu ergreifen, wäre indes das völlig falsche signal.

Dumba, 12. April 2016, um 00:13

In einer Republik, dazu noch einer demokratischen, ist das Staatsoberhaupt dem Souveraen untergeordnet.
Der Souveraen ist das Volk.
Das Staatsoberhaupt ist der Lakai.

Ex-Stubenhocker #186, 12. April 2016, um 00:49

Wir haben eine bestimmte Vorstellung von Demokratie und halten uns deswegen, weil diese Vorstellung realisiert ist, für einen demokratischen Staat. In anderen Staaten reicht es bereits, ein Staatsoberhaupt in welcher Form auch immer zu wählen, um sich selbst Demokratie zu nennen. Der Souverän ist der Staat, finde ich, personifiziert eben durch das Volk ODER das Staatsoberhaupt.

Ich halte es für absolut falsch, einem türkischen Staatsoberhaupt in irgendeiner Weise irgendwohin zu kriechen, ebenso einem
norwegischen, irakischen oder englischem!

Für ebenso falsch (und auch nicht gesetzeskonform) halte ich es, die Auffassung
über demokratische Rechte, die für uns selbstverständlich sind, in anderen Staaten in Form von Schmähkritik zu kommentieren!

Was Europa betrifft: Was soll das ganze Gedöns mit Aufnahme oder Nichtaufnahme.

Entweder wir (die Staaten in der EU) setzen, was demokratische Standards betrifft, bestimmte klar definierte Standards und wer denen entspricht, wird aufgenommen, wer nicht, bleibt draußen oder wir eiern ohne Richtung in der Gegend rum.

Ex-Stubenhocker #188170, 12. April 2016, um 04:11
zuletzt bearbeitet am 12. April 2016, um 04:21

Schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit,so Vize MP Kurtulmus(die Fäden im Hintergrund zieht natürlich Erdogan):der hat doch nicht alle Latten am Zaun!! Das betrifft wohl doch eher das Vorgehen der türkischen Machthaber gegen das eigene Volk! Merkel hat steht nun unter Druck siehe Flüchtlingsdeal...

Ex-Stubenhocker #149419, 12. April 2016, um 08:33

In diesem Land darf man sowas sagen oder schreiben. In der Türkei vielleicht nicht. Aber hier ist nicht die Türkei.
Ende der Debatte.

Meine Meinung

Ex-Stubenhocker #157894, 12. April 2016, um 09:00
zuletzt bearbeitet am 12. April 2016, um 09:12

Da hat John aber in Staatskunde gepennt. Nur in Diktaturen ist der Staat der Souverän, in Demokratien das Volk.

Man muss schon auf Diktatoren, Könige und Kaiser zurückgreifen, die den Staat als Souverän sahen und wer war der Staat ?
Im feudal-absolutistischen Ständestaat war das schnell geklärt.
Der Sonnenkönig, Ludwig XIV. hatte es mal auf den Punkt gebracht:
"L'État, c'est moi!"

Für Deutschland gilt Artikel 20, Abs. 2 GG:
... Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus ...

In Demokratien ist der Souverän niemals der Staat sondern immer das Volk, das sich in freiheitlicher demokratischer Abstimmung über die Staatsform einigt.

In Frankreich und zahlreichen anderen demokratischen Ländern ist der Staat zentralistisch ausgelegt, bei uns und in den USA sowie etlichen anderen Demokratien förderalistisch.

----------------------------------------------------------------------

Zu Erdogan: sicher kann er jeden deutschen Satiriker hier in Deutschland verklagen, und ?

Er hat keinerlei Möglichkeiten der Einflußnahme auf deutsche Rechtsprechung und der Gestaltung unseres Grundgesetzes.

Juristen halten es für sehr unwahrscheinlich, dass Jan Böhmermann auch nur zu einer Geldstrafe verurteilt wird.

Ex-Stubenhocker #149419, 12. April 2016, um 09:00

Also Jonnyblue, auch wenn ich es kaum glauben kann, da muss ich dir mal recht geben.
Die Art wie dort Kritik geübt wurde ist unterste Schublade. Und das sollte auch ein Herr Hallervorden zugeben könne.

Eine Strafrechtliche Verfolgung sollte jedoch nicht zugelassen werden.

Ex-Stubenhocker #149419, 12. April 2016, um 09:02

"Juristen halten es für sehr unwahrscheinlich, dass Jan Böhmermann auch nur zu einer Geldstrafe verurteilt wird."

dagwood, das mag ja sein, aber ich finde das Signal, welches man in die Welt sendet, wenn man zulässt, dass Herr Erdogan den Böhmermann verklagt, wäre ein gefährliches.

Ex-Stubenhocker #157894, 12. April 2016, um 09:21
zuletzt bearbeitet am 12. April 2016, um 09:25

Das Problem ist ein anderes.
In unserer Demokratie herrscht Gewaltenteilung.

Darf die Bundeskanzlerin sich öffentlich mit einer Bewertung im Falle Böhmermann äußern ?
Wieso erstellt das auswärtige Amt Gutachten über den Fall und die Möglichkeit einer Klage ?

Für die rechtliche Einschätzung ist immer noch die Justiz zuständig. "Man sollte hier die Grundsätze der Gewaltenteilung beachten.", erwähnte der Medienanwalt Prof. Dr. Christian Schertz gegenüber dem SPIEGEL.

Ex-Stubenhocker #149419, 12. April 2016, um 09:23
zuletzt bearbeitet am 12. April 2016, um 09:25

Stimmt.
So gesehen. Würde unsere Justiz sich in ähnlicher Aret äußern wie: "
Herr E., sie haben das Recht sich beleidigt zu fühlen, jedoch nach deutschem Recht besteht hier kein Handlungsbedarf."

Das wäre ein noch deutlicheres Signal. Und Merkel wäre aus dem schneider, noch dazu.

Ex-Stubenhocker #149419, 12. April 2016, um 09:47

Na das war ja abzusehen. Merkel wurde ja gefragt, ob der Deal uns nicht erpressbar macht. Also sinngemäß. Ihre Antwort war: Nein das denke ich nicht.
Nu wird es sich zeigen

zur Übersichtzum Anfang der Seite