Unterhaltung: Beleidigung ist auch hier ganz klar strafbar laut Gesetz!!!!

Dottir, 31. Mai 2017, um 21:06

hallo????? einzelfälle???? ich habe nun mehrfach namen genannt und wo man mal reinschauen kann um einen einblick zu bekommen, von dem, von dem ich ich rede. nein, das sind keine einzelfälle, dass ist "normaler" wahnsinn heute. verniedlicht nicht dieses problem, wenn ihr es nicht mal gesehen habt. sowas kann man nicht kleinreden.

Dottir, 31. Mai 2017, um 21:10

was ich nicht kenne ist nicht existent und nicht wahr..... kenne das sonst nur von watcher.
es ist wohl sinnlos jemanden dinge erklären zu wollen, die dieser als nicht so schlimm abtut. wo sind eigentlich die werte, die menschlichkeit von manchen menschen geblieben. es wird sich über verrohung aufgeregt, aber wenn sie einen nicht selbst betrifft, ist das halt traurig, aber wohl tolerierbar.
nee, ohne mich.

AlbrechtDerArme, 31. Mai 2017, um 21:11

Erst wenn Dein Haus brennt lernst Du die Feuerwehr richtig zu schätzen. Bis dahin gilt Dir Brandvermeidung als eine Freiheitsbeschneidung.

Ex-Stubenhocker #212317, 31. Mai 2017, um 21:12

... die Position des Grüßaugusts wird durch das Gesetz nicht tangiert, Pikasch. Also, keine Sorge!

trallala, 31. Mai 2017, um 21:18

vielleicht war es am anfang nur ein spiel:
http://www.spielewiki.org/wiki/Der_Plumpsack_geht_um

Dottir, 31. Mai 2017, um 21:19
zuletzt bearbeitet am 31. Mai 2017, um 21:44

nein, da ist ein unterschied..... ich würde niemanden eine hinrichtung, eine vergewaltigung usw wünschen. ich empfinde manche menschen als widerlich, aber ich wünsche niemanden ein leid..... da liegt der unterschied.

http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/afd-fake-maas-101.html
beispiel wie afd ihre dummen jünger beeinflusst. niemand prüft wahrheit und schreit los.... das ist halt typisch für eine partei die von der naivität, der dummheit ihrer wähler überhaupt leben kann.

trallala, 31. Mai 2017, um 22:53

du bist ein schwätzer, pikasch.

AlbrechtDerArme, 31. Mai 2017, um 22:59

"Dieses Gesetz, wovon wir reden, soll lediglich eine politische Richtung gegenüber der anderen begünstigen und keine offene Diskussion zulassen."

Wenn dem so wäre, dann kannst Du mir ja problemlos jetzt die entsprechenden Paragraphen zitieren. Sport frei!

trallala, 31. Mai 2017, um 23:04

noch'n sabbeln.

Ex-Stubenhocker #212317, 31. Mai 2017, um 23:35

... wie erbaulich, wenn man im grad abbezahlten Haus im Regal alle Bücher von Thilo Sarrazin stehen hat.

trallala, 31. Mai 2017, um 23:44

wohin, woher.

AlbrechtDerArme, 01. Juni 2017, um 00:06

"Ich hab's natürlich zwischen den Paragraphen und zwischen den Zeilen der Paragraphen gelesen."

Bitte keinen Sinn hinein - interpretieren, sondern Aufgabe und Wirkmöglichkeit des Gesetzes heraus - lesen.

Es wird (nach meinem Empfinden) bisher wenig für die von Gewalt betroffenen Personen getan. Mit diesem Gesetz gäbe es endlich eine Möglichkeit den Taten Einhalt zu gebieten.

trallala, 01. Juni 2017, um 00:33

ist dein ghostwriter in der heia?

trallala, 01. Juni 2017, um 01:10

du solltest endlich aufhören.
das ist nicht duldbar.
deine afd-kacke interessiert niemanden.

AlbrechtDerArme, 01. Juni 2017, um 01:35
zuletzt bearbeitet am 01. Juni 2017, um 01:39

"Wir sind ja einer Meinung das es gerade nicht um nicht um jede kleinigkeit an Beledigung gehen soll."

👍 Spitze, da soll noch mal jemand sagen, Diskussionen wären umsonst.

"Praktisch werden Sie *jeden Pups* was auf die kleinste Beleidigung hinweist. Bei den hohen Strafandrohungen nachvollzieh"
"Sofern die *Meinungsfreiheit* tatsächlich unser höchstes Gut ist werden die Verfassungsrichter das Gesetz kippen."

... soll bedeuten (?)
1. Es wird ALLES zensiert ... weil die sozialen Netwerke Bußgelder fürchten?
2. Meinungsfreiheit soll beschränkt werden?

1. Das ist nicht geschrieben oder gewollt. Es wird gefordert, daß soziale Netzwerke ein Verfahren anbieten müssen, damit Nutzer vor Straftaten geschützt werden können. Diese Äußerungen müssen von den Nutzern gemeldet werden. Die Netzwerke zensieren nicht!

"Das Verfahren muss gewährleisten, dass der Anbieter des sozialen Netzwerks, ... einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt." Nach einer Beschwerde wohlgemerkt.

Was unter offensichtlich rechtswiedrig gilt, ist exakt beschrieben und ist in Bundesgesetzen seit Jahrzehnten (!) gültig. Anders gesagt bedeutet es nur, daß Gesetze welche bereits ewig bestehen auch endlich in der virtuellen Welt durchgesetzt werden.

2. Woher nimmst Du die Gewissheit, daß die Meinungsfreiheit DAS höchste Gut ist? Das Grundgesetz kennt viele (19 Artikel) Grundrechte z.B.:
- Schutz der Menschenwürde
- Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Informelle Selbstbestimmung
- Meinungsfreiheit
- Anspruch auf Strafverfolgung Dritter
und so weiter ...
Es ist eine wichtige Grundlage unserer Freiheit - da sind wir (watcher) sicher einer Meinung.

Zwischen dem Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit sowie dem Persönlichkeitsrecht besteht ein Spannungsfeld.
Beispiel: Unfall auf Autobahn - Rettungskräfte kommen kaum voran aber Gaffer filmen fleißig ( UTube und explodiert warten schon)

Du betrachtest diese Situation ganz anders wenn Du im Unfallwagen sitzt, als wenn Du hinten im Stau stehst und endlich die Info haben willst, wann es weiter geht.

Beide Grundrechte müssen abgewogen und für die neue digitale Welt angepasst werden.

AlbrechtDerArme, 01. Juni 2017, um 01:51
zuletzt bearbeitet am 01. Juni 2017, um 01:56

"Neueste Errungensschaften der Demokratie 2017 in Deutschland sind sogar ein paar Tausend Wählerstimmen dessen kreuzchen man in der Auswertung halt mal bei anderen Parteien."

Falsch!

Es geht um 2204 Stimmen von insgesamt 626.756 Stimmen aus 50 Stimmbezirken von 15.000 Stimmbezirken. Schlimm genug, daß das Auszählverfahren so schwierig ist und regelmäßig Fehler auftreten. Es betraf dabei jedoch nicht nur die AfD sondern auch andere Parteien.
Kein Grund also für Verfolgungswahn. Seih froh das in unserem Land solchen Verwerfungen nachgegangen wird. Frag mal Igor, Sam und Abdullah Ö.

Die Stimmen wurden im übrigen als "ungültig" erklärt und nicht wie Du behauptest den "anderen Parteien" gutgeschrieben. (trotzdem schlimm)

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