Unterhaltung: FC Bayern...ein Vorbestrafter im Vorstand und ein Steuerbetrüger als Präsident......

Ex-Stubenhocker #157894, 10. August 2016, um 13:14
zuletzt bearbeitet am 10. August 2016, um 13:15

Was würde wohl geschehen, wenn der ganz gewöhnliche Kriminelle Uli Hoeneß ein polizeiliches Führungszeugnisse beantragen würde ?

Würde da "Keine Einträge" oder seine Vorstrafe stehen ?

Was ist mit seiner Aussage "Kriminelle haben im Fußball nichts zu suchen" ?

Was macht er dann aber beim FCB bitte schön ?

Bine60, 10. August 2016, um 13:18

was würde wohl geschehen, wenn wir ab jetzt alle dagwood mit seinem beiträgen in diesem thread allein lassen?

*********************************** ⭐

Ex-Stubenhocker #188170, 10. August 2016, um 13:18

In meine Firma würde er mit dem Führungszeugnis nie kommen,das muss er aber auch nicht! Wäre eh keine Arbeit für ihn...und die Bezahlung erst...😂😂😂

JohnJohn, 10. August 2016, um 13:21

Melissa, das wäre eine übermenschliche Leistung; mir ist diese noch nie gelungen.

Von der "Argumentation" her scheint er in diesem Thread sowieso ziemlich allein zu sein, wenn ich mich nicht irre.

Ex-Stubenhocker #157894, 10. August 2016, um 13:22

Genauso verhält es sich, Aurora.

😃😂

JohnJohn, 10. August 2016, um 13:27

Dabei wäre die Diskussion beinahe interessant geworden!

Ex-Stubenhocker #188170, 10. August 2016, um 13:30

John,strenge Dich an,dann wird sie es wieder!😂

Ex-Stubenhocker #157894, 10. August 2016, um 13:34
zuletzt bearbeitet am 10. August 2016, um 13:39

😂👍

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Übrigens hat der Uli noch gar nichts "abgebüßt". Seine Haftstrafe besteht weiter, sie wird nur nicht vollstreckt, er ist zur Zeit auf Bewährung.

"Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in den Paragraphen 56 folgende des Strafgesetzbuchs geregelt:

Demnach besteht Hoeneß' Strafe weiter, wird nur nicht vollstreckt.
Der Verurteilte soll die Gelegenheit bekommen, zu zeigen, dass er keine weiteren Strafttaten begeht."
Wenn er während des Bewährungszeitraums andere oder ähnliche Straftaten begeht, kommt er wieder in Haft, so Dr. Rainer Spatscheck, Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht.

Quelle: SPORT1, www.sport1.de/.../bewaehrung-was-bedeutet-das-fuer-uli-hoeneß

Ex-Stubenhocker #188170, 10. August 2016, um 13:37

Straftaten wird er wohl nun keine mehr begehen,so dumm ist er nicht! Vielleicht juckts ja mal zwischendurch...aber die Sucht beherrscht er hoffentlich jetzt!

Ex-Stubenhocker #157894, 10. August 2016, um 13:43

Also die "Sucht" zu zocken ist ja nicht strafbar, Steuerhinterziehung schon, das ist ein Straftatbestand.

Das es aber Fachanwälte gibt, die sowohl im Steuerrecht wie im Strafrecht vom Fach sind , ist mir neu.

SAXON, 10. August 2016, um 13:49

Kleptomanie ? - Nicht strafbar ?

Ex-Stubenhocker #157894, 10. August 2016, um 13:54

Kleptomanie ist eine psychische Störung und kein Straftatbestand.
In diesem Fall würden wohl Gutachter erst einmal die Schuldfähigkeit prüfen.

Ex-Stubenhocker #195270, 10. August 2016, um 14:12

Selbstverständlich gibt es Juristen, die sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht vom Fach sind. Bereits an der Uni können interessiere Studenten Steuerstrafrecht hören.

Ex-Stubenhocker #157894, 10. August 2016, um 14:24
zuletzt bearbeitet am 10. August 2016, um 14:26

Was bedeutet "b e r e i t s an der Uni" ? Was kommt denn nach der Uni ?

Das habe ich nicht angezweifelt. Es war mir nur neu. Dr. Rainer Spatscheck wird von Sport1 als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht angeführt. Die Kombination habe ich im Ruhrgebiet noch nicht gesehen, bzw. wohl übersehen.

Ex-Stubenhocker #195270, 10. August 2016, um 14:32
zuletzt bearbeitet am 10. August 2016, um 14:35

DW, wenn man keine Ahnung vom Fach hat, klappt es meistens auch nicht mit dem Zitieren von einschlägigen Vorschriften. Die nachträgliche Strafaussetzung zur Bewährung, die im Fall von Uli H. zur Anwendung gelangte, ist nicht in Par. 56 StGB, sondern in Par. 57 StGB geregelt.
Bei der Entscheidung sind danach insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.

So und nicht anders werden in einem Rechtsstaat Entscheidungen getroffen, auch wenn Dir das nicht gefällt. Und selbstverständlich ist es angezeigt festzustellen, in welchem Zeitraum sich der Täter kriminell verhalten hat. In einem Strafrechtsurteil wird daher auch penibel darauf geachtet, diesen Zeitraum zu erfassen, denn die Rechtskraft des Urteils bezieht sich nur auf die angeklagten Taten, die in diesem Zeitraum begangen wurden.

Ex-Stubenhocker #157894, 10. August 2016, um 14:47
zuletzt bearbeitet am 10. August 2016, um 15:13

Was sind denn "angeklagte Taten", Palerider ?
Das hört sich aber so rein gar nicht nach Juristendeutsch an. 😂

Das hat SPORT1 auch nie behauptet. Da stand: "Paragraph 56 folgende". Das sollte doch wohl mindestens Pragraph 57 mit einschließen, oder ? Probleme mit dem Wort "folgende" ?

Was ändert das jetzt an der Strafaussetzung zur Bewährung von Hoeneß ?

Und du, Palerider, bist du vom Fach ?
Als was? Anwalt, Staatsanwalt oder Richter ? Oder hast du lediglich den Lebenslauf von Petra Hinz kopiert? 😂

Da lachen ja die Hühner. So so, Studenten können
b e r e i t s an der Uni Steuerstrafrecht hören und später, nach der Uni?

Übrigens würde ich nicht ständig Steuerstrafrecht und Strafrecht durcheinander werfen.

M0rningstar, 10. August 2016, um 15:32

oh oh

Ex-Stubenhocker #195270, 10. August 2016, um 16:24

Es geht Dich absolut nichts an, DW, was ich vom Fach bin. Meine Kenntnisse reichen jedenfalls aus, um zu erkennen, dass Du intellektuell eine Niete bist. Wenn Du nicht mehr weiter weißt, versuchst Du es mit diesen, mir schon bis hier stehenden blabla-Zitaten, die meistens auch noch völlig irrelevant sind. Und wenn gar nichts mehr hilft, müssen watcher und John2 herhalten. Es ist widerwärtig, ständig von Dir lesen zu müssen, dass watcher gesperrt wurde und John2 trotz anderslautender Ankündigung wieder zurückgekommen ist. Dies ist aber genau die Masche, die Du auch in Sachrn Uli H. abziehst - man kann es auch durchaus als Hetze bezeichnen. Und wenn es gegen user geht, die hier keine Lobby haben, ist dies natürlich ein probates Mittel, Punkte zu sammeln und vom Eigentlichen abzulenken. Auch wenn ich alles andere als ein "Fan" dieser beiden bin, ist Deine Art äußerst schäbig.

Um meinen Lebenslauf musst Du Dir keine Gedanken machen. Was Redlichkeit betrifft, dürftest doch wohl eher Du Nachholbedarf haben, oder warum editierst Du ständig Deine Beiträge?

So bist Du in meinen Augen ein unsympathischer Zeitgenosse. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass Du Dich deutlich gegen die AfD positionierst. Dieses Fundament ist zu schwach, als dass dadurch Deine menschlichen Schwächen kompensiert werden könnten.

JohnJohn, 10. August 2016, um 16:34

Zunächst wollte ich diesen Beitrag auch mit einem schlichten Hochdaumen kommentieren. Doch angesichts der jahrelangen Querelen hier mit ihm erscheint mir das zu billig, ja primitiv.

Von mir ein DANKE für diesen Beitrag, PaleRider. Ich hoffe, dass alle User, die das lesen, ihren Unmut über MICH vergessen und DIR unvoreingenommen begegnen und deine Worte so annehmen. Denn du hast diesen Beitrag sicher nicht aus der Motivation heraus geschrieben, für mich einzutreten. Sondern aus tiefster Überzeugung!

Al_Skatone, 10. August 2016, um 16:37

Nochmal zur Wiederholung :
Dagwood bezeichnete Uli H. als kriminelle Drecksau ... wieso auch immer und dieses zu kritisieren macht einen mitnichten zu einem John2-Fan !

M0rningstar, 10. August 2016, um 16:39

mich macht es auch nicht zu einem al capone-fan, wenn ich dir da recht gebe.

Al_Skatone, 10. August 2016, um 16:41

Puuh ... Schwein gehabt !

zur Übersichtzum Anfang der Seite