Unterhaltung: der deutsche

louis-dega, 07. Juni 2015, um 12:37
zuletzt bearbeitet am 07. Juni 2015, um 12:52

Lieber Breaki, lieber John2,

mein früheres Leben habe ich als "Zuchthäusler" (bin mir nicht sicher, ob dieser Terminus korrekt ist) auf Französisch-Guayana verbracht. Ich war dort überwiegend mit dem Fangen des blauen Morpheus beschäftigt und habe es genossen, meinen kleinen Geist noch weiter runterzufahren. John2, ich habe daher vollstes Verständnis dafür, dass Du Dich in einer Gesellschaft engagierst, die werbend dafür eintritt, frei von Geist zu sein. Der Deutsche ist aber ohnehin ein Vereinsmensch, sodass ich davon ausgehe, dass es in eurer pluralistischen Gesellschaft auch einen oppositionellen Verein geben wird. Eine solche Gruppierung dürfte aber gewiss nicht nach unserem Geschmack sein, John2.

Viele Grüße
louis

Breaki, 07. Juni 2015, um 12:55

Ok, aber ich glaube, John meinte nicht "frei von Geist", sondern "der Geist ist frei". Subjektive Feststellung.

louis-dega, 07. Juni 2015, um 13:06

Ach so, möglicherweise habe ich John2 missverstanden. Dann ist er wohl ein durchgehend vergeistigter Mensch, der dem anderen "Lager" angehört. Da kann ich mit meinen bescheidenen (geistigen) Mitteln nicht mithalten und würde wahrscheinlich als nicht satzungskonform abgelehnt werden.

Ex-Stubenhocker #186, 07. Juni 2015, um 13:07

Lieber Louis-Dega, vielen Dank für deine Antwort. Es ist immer positiv, wenn man hier im Forum auf Fragen eine Antwort bekommt. Mal davon ausgehend, dass deine Angaben zu deiner Vergangenheit auf Wahrheit beruhen (warum sollten sich nicht, wer würde schon einen Gefängnisaufenthalt erfinden), möchte ich auf den von dir gewählten - sicher auf die Diskussion bezogenen - Begriff "Zuchthäusler" kurz aufgreifen.

Du bist weder in meinen Augen noch in den Augen Dagwoods (wenn ich ihn richtig interpretiere) ein Zuchthäusler. Oder warst einer! Denn die Rechtsprechung im Ausland interessiert DW nicht. Du bist deswegen auch kein Krimineller. Ein solcher wärest du in seinen Augen, wenn du in Deutschland rechtskräftig verurteilt worden wärest. Warum, spielt keine Rolle. Sollten natürlich die Justizvollzugsanstalten in FG übersetzt "Zuchthäuser" heißen (oder zur Zeit deiner Inhaftierung so geheißen haben) wärest du (auch) für mich ein ehemaliger Zuchthäusler. Ansonsten eben ein entlassener Strafgefangener mit dem Recht auf Resozialisierung.

Sry, dass ich etwas ausführlich auf dem Terminus herumgeritten bin, doch es gibt nicht nur in einem Staat geschriebene Gesetze, sondern auch in diesem Forum ein ungeschriebenes, welches lautet:

1. Wer bestimmte Ausdrücke verwendet (auf die ich jetzt nicht näher eingehen will), oder sich von deren Verwendung nicht mit aller Kraft ausdrücklich in allen und jeden Fällen distanziert, ist ein Nazi oder verrät zumindest braune Gesinnung. Dies gilt auf jeden Fälle für alle Wörter, die irgendeine Stelle auf den sprachlichen Index gesetzt hat.

2. Es gibt nur zwei Ausnahmen:

a) User DW ist von einer Beschränkung der Ausdrucksweise hinsichtlich bestimmter Wörter in keinem Falle betroffen.

b) da es in Deutschland irgendwann einmal ZUCHThäuser gegeben hat, ist der Gebrauch des Wortes ZUCHT nicht in Richtung FG (Forumsgesetz) 1 verdächtigt. Gilt natürlich verstärkt in Verbindung mit Forumsgesetz 2 a.

Ex-Stubenhocker #186, 07. Juni 2015, um 13:08

"Das erklärte Ziel des bfg ist die Interessenvertretung der konfessionsfreien Bürger, also Menschen, die keiner Kirche oder einer anderen Glaubensgemeinschaft (Islam, Judentum, Hinduismus etc.) angehören. Diese machen rund 25,5 Prozent der Bevölkerung Bayerns aus (Stand Ende März 2013). Insbesondere vertritt er Menschen mitfreigeistiger, agnostischer, humanistischer oder atheistischer Weltanschauung."

Ex-Stubenhocker #172322, 07. Juni 2015, um 13:10

Was es so alles gibt im großen Deutschland...tzt

heidi69, 07. Juni 2015, um 13:11
zuletzt bearbeitet am 07. Juni 2015, um 13:11

Da muss ich mich mal intensiver mit befassen...Danke,John,für die Erklärung

Ex-Stubenhocker #186, 07. Juni 2015, um 13:18

gerne, es gibt da unter diesem Stichwort informative Internetseiten.

louis-dega, 07. Juni 2015, um 13:56
zuletzt bearbeitet am 07. Juni 2015, um 13:58

Lieber John2,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich kann leider nur für mich und nicht auch für den user dagwood sprechen.

1. Ich bin nach französischem Recht zu einer Strafe verurteilt worden, die ich habe "absitzen" müssen. Ich habe die Taten auch begangen, sodass es mir keine Probleme bereitet, wenn mich jemand als Krimineller bezeichnet. Dies gilt umso mehr, als dass meine Taten nach jeder Rechtsordnung kriminelles Unrecht darstellen - da bin ich mir sehr sicher. Daher muss ich auch einräumen, dass die von mir begangenen Taten durchaus das Etikett "asozial" rechtfertigen. Kein Mensch könnte so etwas gut heißen - ethisch absolut verwerflich!
Aber: Der Staat hat mich nach der Verbüßung meiner Strafe nicht frei gelassen, sondern auf eine Insel unter staatlicher Beobachtung abgeschoben. Ihr kennt so etwas in Deutschland ja auch, habe ich mir sagen lassen - es handelt sich um die Sicherungsverwahrung. Eine Resozialisierung findet insofern nicht statt.
So musste ich den Rest meines früheren Lebens mit dem Fangen von Schmetterlingen, dem Hüten von Schweinen und dem Züchten (allein schon dieses Wort führt mir meinen damaligen Zustand wieder deutlich vor Augen) von Blumen verbringen. Nach kurzer Zeit entdeckte ich aber, dass ich gerade wegen der äußeren Unfreiheit innerlich immer freier wurde.

2. Ob Zuchthaus oder JVA ist doch Jacke wie Hose. Wer eingesessen hat - ob schuldig oder nicht - war im "Bau". Da helfen auch keine Wiederaufnahmeverfahren weiter - denn die äußere Freiheit ist unverrückbar verloren. Es geht ja letztlich ausschließlich um die Wiederherstellung des guten Rufes.

So lässt sich auch eine andere noch nicht gestellte Frage relativ leicht lösen:
Ein zu Recht rechtskräftig Verurteilter muss nicht einsitzen, weil im "Bau" keine Kapazitäten verfügbar sind. Diese Person muss es sich doch wohl nicht gefallen lassen, als Zuchthäusler oder JVAler betitelt zu werden. Und schon gar nicht, wenn er verurteilt wurde, obwohl er gar nicht schuldig ist. Wo kämen wir da denn hin? Vielleicht aber Zuchthäusler in spe? Aber was passiert, wenn der Delinquent überraschenderweise kurz vor seinem Strafantritt von Herrn Gauck begnadigt wird? Wenn Gauck begnadigt, ist auch zu hinterfragen, ob noch das Unwerturteil "asozial" geht.

Ex-Stubenhocker #186, 07. Juni 2015, um 14:37

alles klar, danke für deine Antwort.
Ich fasse nur ganz kurz zusammen, worauf es mir ankam und worüber User DW und ich verschiedener Meinung sind (halt, das geht nicht, das würde die serverkapazität nicht aushalten). Also zur Wortwahl in Zusammenhang mit Inhaftierung.

1. "Krimineller" ist eine Wertung. Eine, die man durchaus aussprechen kann. Ob ICH sie ausspreche oder nicht, hängt für mich von der Tat ab, die jemand begangen hat; unabhängig davon, ob er erwischt und dafür verurteilt wurde oder eben - warum auch immer - nicht.
Beispiel: einer, der jetzt und hier ein Kind schändet ist für mich ein Krimineller. Kommt er hinter Gittern, ist er ein "verurteilter Krimineller". Wenn ich es weiß, nenne ich ihn auch so vor der Verurteilung.

Wenn ich eine Frau, die den Mörder ihres Kindes umbringe, persönlich wegen dieser Tat nicht für eine Kriminelle halte, wird sie auch keine, wenn sie verurteilt wird. Für mich.

2. Früher gab es bei uns Zuchthäuser, dann Gefängnisse, heute nennt man sie JVAs. Bei der Korrektheit hinsichtlich der Sprachverwendung, die DW hier fordert und wegen der ich seit gut 2 Jahren schon massivste Dispute hier hatte und auch schon von der "Kartoffel" virtuell angespucckt wurde, halte ich es für unmöglich, dass DW die Erkenntnis, dass der Staat heute anders über Straftäter denkt als früher, ignoriert und von Zuchthäuslern spricht.

Das war eine Kurzfassung.

Fwie, 07. Juni 2015, um 14:42

hast du einen an der klatsche junge

Ex-Stubenhocker #186, 07. Juni 2015, um 14:53

für dich sicher!

Ex-Stubenhocker #162237, 07. Juni 2015, um 15:02

@louis-Dega:Du bist sicher, dass Du nicht dem Film Papillon entsprungen und mit Henri Charrière befreundet bist?

Bine60, 07. Juni 2015, um 15:08

😉

Ex-Stubenhocker #162237, 07. Juni 2015, um 15:11

Hallo Mel, ich wünsche Dir einen schönen Sonntag 💋

Ex-Stubenhocker #176874, 07. Juni 2015, um 15:17

Huhu Giana, verwandt nicht, aber ggfs. befreundet mit Henri

Ex-Stubenhocker #162237, 07. Juni 2015, um 15:20

Hi Lucky, ich hab doch befreundet geschrieben 😄

Ex-Stubenhocker #176874, 07. Juni 2015, um 15:21
zuletzt bearbeitet am 07. Juni 2015, um 15:22

ich habe gelesen verwandt. Brille putzen ist angesagt. Peinlich. In den Boden sink vor Scham

Ex-Stubenhocker #162237, 07. Juni 2015, um 15:23

musst Dich nicht schämen , Lucky. Kann jedem passieren.

LittleJoe, 07. Juni 2015, um 15:24

Moin, Moin, ein deutschstämmiger Mensch ist gerade erwacht u. wünscht einen schönen Sonntag.
Achso, bleibt so, wie ich werden wollte.

Ex-Stubenhocker #176874, 07. Juni 2015, um 15:26

Hab dank für deine tröstenden Worte. Peinlich ist es trotzdem.

Moin Cowboy

Ex-Stubenhocker #162237, 07. Juni 2015, um 15:29

Hi Joe

heidi69, 07. Juni 2015, um 15:39

ah,Papillon...hab gerübelt...Moin an alle Späteinsteiger 😄

louis-dega, 07. Juni 2015, um 15:44
zuletzt bearbeitet am 07. Juni 2015, um 15:47

Lieber John2:

Zu 1. Da der Begriff "Krimineller" strafrechtlich nicht definiert ist, kannst Du das so sicherlich für Dich einordnen bzw. in Anspruch nehmen. Kein Mensch läuft ja schließlich den ganzen Tag mit dem Strafgesetzbuch unter dem Arm durch die Gegend.
Es ist sogar nicht unüblich, jemanden "kriminelle Machenschaften" vorzuwerfen, auch wenn der Tatbestand gar keine Straftat darstellt.

Im Sprechdeutsch soll durch den Begriff "kriminell" regelmäßig zum Ausdruck gebracht werden, dass das Verhalten so ist, dass es aus der (subjektiven) Sicht des Aussagenden eine Strafe verdient. Anders gesagt: Mit Blick auf ethische Gesichtspunkte wird eine Strafe für angemessen erachtet.

2. Ich denke, dass politische Korrektheit immer dann eingefordert werden sollte, wenn es darauf ankommt. Auch diesbezüglich kann m. E. niemand eine Deutungshohheit für sich in Anspruch nehmen und sollte daher die Diktion des anderen grundsätzlich nicht in Frage stellen.
Auf der anderen Seite gibt es für mich durchaus Bereiche, bei denen ich auf p.c. Wert lege - dann aber nicht wegen der rein formalen p.c., sondern ausschließlich wegen der Inhalte. Insofern sind die immer wieder angeführten Beispiele "Zigeunerschnitzel" und "Negerkuss" wenig hilfreich, denn sie sind allenfalls formal nicht korrekt. Über Formalien streite ich mich jedoch nicht bzw. weise nicht jemanden kleinlich zurecht. Anders wird dies erst dann, wenn jemand erkennbar fremdenfeindlich ist und dann noch darauf feixenderweise darauf besteht, Begriffe wie Zigeunerschnitzel und Negerkuss verwenden zu können. Da starte ich dann eher durch, als dass ich mich zurückhalte.

louis-dega, 07. Juni 2015, um 15:48

Liebe Giana:

Dem Vernehmen nach bin ich zuvor aus dem Schoß meiner Mutter entsprungen - erst dann war ich reif für die Insel.

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