Unterhaltung: politik

Kartenvernichter, 25. August 2018, um 11:45
zuletzt bearbeitet am 25. August 2018, um 11:46

Von wem sollte ich mir was erzählen lassen? Ich hatte mir nur den zweiten Absatz von diesem Paragraphen angeschaut, wo was davon steht das die Befugnis sich nicht auf die Verbreitung und Schaustellung erstreckt, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird und stellte mir die Frage, wann dieser zweite Absatz greift und wann nicht.

So wie du es darstellst Bernadette, wäre dieser zweite Absatz ja Null und Nichtig.

Im Endeffekt ist mir das egal und sehe es ähnlich. Wenn einer daran Teil nimmt, muss er halt auch mit den Folgen leben.

Bernadette, 25. August 2018, um 12:07

Grundsätzlich gilt:

Einzelne Teilnehmer dürfen aus der Menge herausgezoomt werden, wenn ihr Auftreten oder Verhalten bei der Demonstration eigenständigen Nachrichtenwert hat.

Beispiel:

Du und ich sind auf einer Demonstration. Ich gehe mit dem Zug mit, ohne mich nennenswert zum öffentlichen Interesse werden zu lassen.

Ich habe somit das Recht, dass mein Bild nicht im Großformat durch die Medien läuft und kann mich dagegen verwehren, sollte ich zum Gesicht der Demonstration ernannt werden.

Du gehst auf dieser Demonstration mit und wirfst einen Molotow-Cocktail. Mit dieser Aktion bist Du zum öffentlichen Interesse geworden und hast Dein Recht an Deinem Bild verwirkt.

Vielleicht ist es so verständlicher ...

Kartenvernichter, 25. August 2018, um 12:30
zuletzt bearbeitet am 25. August 2018, um 12:41

Soweit klar. Stellt sich die Frage, wo beginnt das öffentliche Interesse? Beim hochhalten eines Plakates? Bei der Kleidung? Oder erst beim begehen einer „Straftat“ so wie es der Wurf eines Molotowcocktails darstellt?

Wobei wir wieder bei dem Angestellten, er ist kein Beamter, des LKA sind. Durch sein Verhalten und der Aufforderung an die Polizei das Reporterteam zu kontrollieren wurde er zum öffentlichen Interesse. Was wäre gewesen, wenn er dem Reporterteam einfach nur untersagt hätte, Bildmaterial mit ihm zu verwenden oder gebeten hätte, ihn unkenntlich zu machen. Hätte das Reporterteam dem nachkommen müssen?

hagenstein, 25. August 2018, um 12:30

Wir haben in Sachsen ganz klar ein Problem mit Rechtsextremismus,das kann man nicht leugnen.

In einzelnen Wahlkreisen ist die AfD mit 50% vertreten.
Nein,das sind natürlich nicht alles "Nazis" aber die Tendenz wird deutlich.
Wir haben hier ein echtes Problem.

Ex-Stubenhocker #214662, 25. August 2018, um 12:35

Tun Sie was,Hage... 😎

Bernadette, 25. August 2018, um 13:24

Kartenvernichter und gerne auch alle anderen Interessierten,

es muss in rechtlicher Hinsicht zwischen dem Erstellen und der Verbreitung von Aufnahmen unterschieden werden. Im konkreten Fall ist ja nur eine Aufnahme des Mannes erstellt, aber noch nicht verbreitet worden.

Das Erstellen von Aufnahmen ist nur im Rahmen des Par. 201a StGB strafbar (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches). Das ist hier nicht gegeben - wir befinden uns ja im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Demonstranten, der Kameramann würde eine Straftat begehen, schlicht falsch. Noch „falscher“ ist seine Behauptung, er sei berechtigt, den Kameramann kurzfristig festzusetzen, also der Freiheit zu berauben.

Die Polizei ist berechtigt, die Personalien festzustellen, wenn eine Straftat in Rede steht. Aber selbstverständlich darf sie nicht auf die bloße Behauptung hin, es liege eine Straftat vor, tätig werden. Sie muss schon prüfen, ob der behauptete Sachverhalt überhaupt strafrechtlich von Relevanz ist.

Es bleibt festzustellen, dass nicht nur der Mann, sondern auch die vor Ort tätigen Polizeibeamte über ein profundes Nichtwissen verfügen und daher wohl kaum einen guten Job machen. Es ist zu vermuten, dass da etwas mit der Ausbildung im Argen liegt.

Anders als Albrecht behauptet, ist die polizeiliche Maßnahme daher unabhängig von der Dauer der Maßnahme bereits rechtswidrig!

Und selbstverständlich ist es auch kein „Kavaliersdelikt“, die Presse über Gebühr von der Arbeit abzuhalten.

Juristisch sind solche Maßnahmen unverhältnismäßig und verstoßen daher gegen das im Grundgesetz verankerte Rechtsstaatsprinzip. Die Par. 22, 23 KUG gelten für die Verbreitung von Aufnahmen, also nachgelagert. Die Verbreitung von Aufnahmen ist natürlich eher geeignet als die bloße Aufnahme, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Gleichwohl erlaubt Par. 23 KUG dies unter den dort genannten Voraussetzungen. Eine Verbreitung auf dieser Basis ist zulässig.

Des Weiteren, die DSGVO sticht nicht das KUG.

Art. 85 DSGVO lässt nationale Regelungen, u.a. mit Blick auf die Pressefreiheit zu. Par. 23 KUG ist eine solche Regelung. Eine Verwirkung von Grundrechten durch die Teilnahme an Demonstrationen ist nicht haltbar, Grundrechte können nur im Rahmen von Art. 18 Grundgesetz verwirkt werden (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts).

Es ist daher auch Par. 23 Abs. 2 KUG zu prüfen:

Interessenabwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten des Mannes und dem Grundrecht der Pressefreiheit.

Kartenvernichter, 25. August 2018, um 13:36
zuletzt bearbeitet am 25. August 2018, um 13:36

Leider am Thema vorbei....

Ich wollte nur wissen wann das öffentliche Interesse beginnt.
Und ob das Reporterteam einer einfachen Aufforderung nach Unkenntlichmachung oder nicht Verwendung hätte nachkommen müssen.

Alles andere stand nicht zur Debatte....und will ich auch nicht in Abrede stellen.

Kartenvernichter, 25. August 2018, um 13:48

Aber ist auch egal jetzt....

Breaki, 25. August 2018, um 13:52

Ich würde mir eine Stellungnahme von Volker wünschen, der hatte für mich immer die profundesten und pointiertesten (falls man das so sagen darf) Kenntnisse im Bereich Justiz.

Bernadette, 25. August 2018, um 14:06

Micha, er ginge mit mir (rechts-) konform, würde aber sicherlich humoristischer schreiben.^^

SKATVATER, 25. August 2018, um 15:20

Nun Bernadette ich wäre schon froh ich könnte so alles auf Deutsch be- und umschreiben wie du, und ein paar andere hier;
John, Albrecht, mmaker und hagenstein.
Beim letztere liebe ich den Sarkasmus und seine Ironie.

Leider habe ich selbst, 1. die grammatische und 2. die fachlichen Grundwerte durch ein Studium nicht genießen dürfen.
Aber eine Meinung habe ich schon:
Alles extreme fanatische auf diese Welt ist für mich "Bullshit" egal ob christlich, moslemisch oder politisch! Zum Beispiel als Niederländer empfinde ich die Aussagen des österreichische Kanzler Kurz, meine Realität entsprechend gut und vernünftig! Für andere ist er ein Rechter oder gar Nazi. Und genau da fängt mein Problem an! Wer sind diese " andere " die einfach ohne Fakten und nur auf die aussagen dieses Mannes, dass behaupten können! Ist es denn wirklich so verwunderlich dass die Medienanstalten ARD und ZDF und deren sämtlichen Regionalen Anstalten als "Lügen-Presse" betitelt werden! Nur 2 Beispiele: ZDF Interview mit dem Hrn. Gauland. Alleine schon die Frage nach der Lösung für die "Airbnb" Vermietung Problematik! Wem wurde diese Weltbewegende Frage oder Ähnliche in diesem ZDF - Format auch gestellt. Oder diese 3 Schreihälse, für mich wie bestellt und mit einen hervorragende Tonqualität ausgestattet! Und dann zuletzt dieser AfD Demo Mitläufer, der sich vielleicht auch anders hätte aufführen können. Nur was hier hinterher aus diesem Vorfall gemacht worden ist. Bis auf höchster Politische Bühne inklusive Kanzlerin und Bundesminister und von ARD und ZDF, wurde dieses kommentiert und politisch und Medial ausgeschlachtet! Ein Vorfall in Sachsen war auf einmal nicht mehr Regional sondern sofort "Headliner" in allen Medien! Wo Morde vorher verschwiegen worden sind wegen eines angeblichen nicht von öffentliche Interesse festgestellt. Und dass genau durch diese von Steuerzahler bezahlten Politiker und Medien-Mitarbeiter.

Mit andere Worten geh Arbeiten und Wählen aber dann halt das Maul, wir wissen besser was gut für dich ist!

Dies von einem älteren Mann wahrgenommen der versucht Verständnis für vieles zu finden aber leider nicht immer kann!

JohnJohn, 25. August 2018, um 15:38

Skatvater, ich habe dich voll verstanden!

Und stimme als ebenso älterer Mann dir voll zu!

Bernadette, 26. August 2018, um 08:27

Guten Morgen, John,

nachführend biete ich Dir die Gelegenheit, anzuerkennen, dass ich unabhängig von linker oder rechter Strömung meine Gedanken hege.

Du erinnerst Dich sicherlich noch an die Protest-Aktion des ZPS. Die Künstler hatten 2017 auf dem Nachbargrundstück des Herrn Höcke ein Mahnmal gebaut, aus Protest gegen seine Rede, in der er das Mahnmal in Berlin als "Mahnmal der Schande" bezeichnet hat.

Diese Aktion bekam von mir einen dicken Daumen hoch.

Björn Höcke (AfD-Politiker) hat dagegen geklagt.

Er wollte unter anderem verbieten lassen, dass das Künstlerkollektiv Videos von der Aktion im Internet zeigen darf, auf denen sein Anwesen und Garten zu sehen sind. Er sah sich durch die Aufnahmen in seiner Privatsphäre verletzt.

Dafür habe ich volles Verständnis. Letztendlich lebt der Mann mit seiner Familie, sprich seiner Frau und 4 Kindern, dort sein Privatleben. Sein Haus und der dazugehörige Garten sollten daher tabu sein.

Das sahen die Richter allerdings anders. Sie entschieden, dass die Aktion des ZPS sowohl der Kunstfreiheit als auch der Meinungsfreiheit unterliege, und beides überwiege in diesem Fall Höckes Recht auf Privatsphäre. Höcke selbst habe schließlich öffentlich gemacht, wo er wohne, und gehe auch sonst offen mit seinen privaten Lebensumständen um:

Das Gericht verwies unter anderem auf ein Video, das Höcke selbst auf seiner eigenen Facebook-Seite gepostet hatte und das große Teile seines Privatgartens zeigt, „samt dort stehendem Fußballtor, Schuppen und einem Sandkasten oder ähnlichem“. Deshalb gelte das Recht auf Privatsphäre in diesem Fall „nur sehr eingeschränkt“.

Nur Bilder, auf denen Höcke selbst am Fenster seines Hauses zu sehen war, darf das ZPS künftig nicht mehr verbreiten: „In seinem Wohnhaus obliegt es allein dem Kläger, zu entscheiden, mit wem er seine Zeit teilt, wem er sich zeigt und wie er sich als Person völlig unabhängig von Dritten gibt“, so die Richter in ihrem Urteil.

In meinen Augen sollte dieses ebenso für den Außenbereich/Garten seines Grundstücks gelten, schließlich hat der Mann eine Frau und 4 Kinder und diese haben in meinen Augen ebenso Persönlichkeitsrechte.

Kunstfreiheit, Persönlichkeitsrechte, Gesetze und das eigene Empfinden gehen halt ab und an getrennte Wege. Losgelöst von der politischen Einstellung.

JohnJohn, 26. August 2018, um 08:55

Guten Morgen, Bernadette,
es freut mich sehr, dass du dich so ausführlich mit meinem "Vorwurf", unobjektiv an solche Thematiken heranzugehen, auseinandersetzt.

Dein Beitrag ist deswegen für mich etwas schwer einzuordnen, weil du einerseits erkennbar versuchst,
positive Aspekte zu finden, für den von dir nun einmal grundsätzlich negativ beurteilten Hocke (wirst du ja nicht bestreiten wollen, denke ich). Andererseits wirkt dies doch etwas aufgesetzt.

Denn mit "Diese Aktion bekam von mir einen dicken Daumen hoch." hast du ja dein persönliches "Urteil" bereits gefällt.

Interessant wäre es gewesen, wenn das Gericht die Klage, für die volles Verständnis bekundest, in vollem Umfang angenommen hätte. Ob du dann auch deine Erwägungen über Privatsphäre so angestellt hättest? Das kannst nur du selbst erkennen, wenn du in dich gehst!

Was deinen letzten Absatz betrifft: Da hast du natürlich absolut Recht. Mit der Fähigkeit zu einer eigenen Objektivität hat das aber weniger zu tun.

Die Grundsatzfrage bleibt doch: Muss ich deswegen, weil ich mit einer Meinung eines Menschen oder auch mit seinen politischen Aussagen nicht konform gehe, den ganzen Menschen abwerten und jede Aktion gegen ihn für gut heißen? Oder soll ich mich auf den Inhalt der Aussagen, auf die SACHE, wenn man so will, in meiner Kritik beschränken und diese kritisieren?
Ersteres nenne ich eben unobjektiv, zweiteres objektiv.
Und nach deinem schnellen Daumen hoch damals bleibt mir nach deinem heutigen Beitrag nur, dir zuzugestehen, dass du dich offensichtlich bemühst, nicht nur Objektivität vorzutäuschen, sondern auch wirklich mit einer solchen an politischen Themen heranzugehen.
Und das freut mich sehr.
Ich wünsche dir einen schönen Sonntag!

Bernadette, 26. August 2018, um 09:25

Tja, John, ist es vielleicht so, dass Du an meine Beiträge nicht (mehr) objektiv herangehst? Nachdem Du mich in eine "Ecke" Deines imaginären Boxringes geschoben hast, bin ich dort scheinbar dermaßen verhaftet, dass Du das eine oder andere überliest.

Darüber darfst Du gerne mal sinnieren.^^

Ebenso einen schönen Tag.

JohnJohn, 26. August 2018, um 09:46

Hallo Bernadette, so ist es nicht. Gerade weil ich dich in eine Ecke, genauer in die Ecke gestellt habe UND du wohl nicht bestreiten wirst, in dieser Ecke (nennen wir sie halt mal die "linke" im Gegensatz zur "rechten") zu stehen, sehe ich deine Beiträge objektiv.

Ich versuche mal, einen Anfang zu finden, wie eine zu erkennbarer Objektivität fähige, bekennend linksorientiert und rechtsfeindlich denkende Bernadette
statt eines hohen Daumens ihren Beitrag damals hätte beginnen können.

"....Auf dem Nachbargrundstück des Herrn Höcke [haben Künstler] ein Mahnmal gebaut, aus Protest gegen seine Rede, in der er das Mahnmal in Berlin als "Mahnmal der Schande" bezeichnet hat. Wie zu erwarten war, hat Herr Höcke dagegen geklagt. Zweifellos stellt diese Aktion und das Einstellen eines Videos, auf dem auch sein Anwesen und sein Garten zu sehen sind, einen Eingriff in seine Privatspäre dar. So sehr mich die Aktion persönlich freut, den Daumen dafür möchte ich aber nur halbhoch halten, denn die Privatsphäre sollte, ja muss, auch bei Menschen beachtet werden, deren politischen Standpunkt ich voll ablehne."

So spiegelt sich für mich objektives Denken im schriftlichen Wort wider. Und eben nicht durch einen nachträglich relativierten hohen Daumen.

Bernadette, 26. August 2018, um 09:53

... dass ich bereits seinerzeit den Daumen bezüglich der Privatsphäre seiner Frau und der Kinder nicht hochgehalten habe, sondern ich die Aktion als solche guthieß und -heiße, scheint Dir entfallen zu sein.

Oder doch überlesen, aufgrund Deiner selektiven Wahrnehmung meiner Meinungen?

JohnJohn, 26. August 2018, um 10:13

Bernadette, aber die Aktion fand ja eben nicht in einem luftleeren Raum statt, sondern HAT die Privatsphäre berührt. Und gerade als verfechtende Anhängerin dieses Grundrechtes hättest du, wenn du dich als objektiv bezeichnen möchtest, bei deinem Daumen auch dieser Tatsache bewusst sein müssen. Das hast du nicht getan, weil eben deine Abneigung gegen Höcke gegenüber anderen Erwägungen dominiert hat. Und GENAU DAS nenne ich unobjektiv.

Objektiv und subjektiv wünsche ich dir jetzt einen schönen Sonntag. Heute wird wohl keine Antwort mehr kommen. Also hast du genug Zeit, meine Darlegungen ohne selektive Wahrnehmungen zu lesen.

AlbrechtDerArme, 27. August 2018, um 07:33

Mit Freude nehme ich zur Kenntniss, dass man sich belesen hat und zurückgerudert wurde. Danke, dass Du auch Fehler erkennen und korrigieren kannst.

Auf die Details will ich nicht weiter eingehen - nicht dass ich noch als schadenfroh gebrandmarkt werde 😉.

Weiterhin viel Erfolg beim Lernen.

Bernadette, 27. August 2018, um 08:16

Peinlich, Albrecht.

Es ist vielmehr so, dass Du Dich zu einer Thematik geäußert hast, von der Du schlicht und einfach keine Ahnung hast.

Bernadette, 27. August 2018, um 08:18

Ich mildere diese Aussage auf "ungenügend" ab.

AlbrechtDerArme, 27. August 2018, um 09:01
zuletzt bearbeitet am 27. August 2018, um 09:02

Die Rolle Rückwärts von der Rolle Rückwärs? Schade, es sah so aus, als hättest Du Dich zum Thema belesen.

1.) Bernadette, 24. August 2018, um 10:02
„Wer an einer Demonstration teilnimmt, hat sein Recht am eigenen Bild verwirkt.“

2.) Einzelne Teilnehmer dürfen aus der Menge herausgezoomt werden, wenn ihr Auftreten oder Verhalten bei der Demonstration eigenständigen Nachrichtenwert hat.

3.) Die Pappnase ... hat sich förmlich ins Bild gedrängt, sodass es ... legitim war, ihn ... zu filmen, ..., weil hier eine verbale Auseinandersetzung anlässlich der Demonstration dokumentiert wurde.

4.) Er hat das öffentliche Interesse durch sein eigenes Verhalten auf sich gezogen.

1.) Ich bleibe dabei, das ist falsch.

2.) Hier hast Du (wohltuend) von der falschen Ausgangsäußerung differenziert.

Dazu gibt es eine klare Rechtssprechung.
Was ist: „eigenständiger Nachrichtenwert“?

Es handelt sich dabei regelmäßig um die Initiatoren von Kundgebungen oder um Redner. Nicht um normale Demonstranten. Es soll Gerichte gegeben haben, welche auch Träger von Plakaten o.ä. hinzurechnen.

3.) Hier beginnt der Teil bei dem ich auf die Definition eines Gerichtes gespannt bin.

Derzeit sehe ich die Lage so:
Es wurde nicht das „Demonstrationsgeschehen“ thematisiert, sondern ein einzelner Teilnehmer in Großformat gefilmt. Diese Aufnahmen wurden prominent und reißerisch vermarktet, was letztendlich zur öffentlichen Identifikation der Person führte.

4.) Was öffentliches Interesse ist, bestimmt kein Journalist, kein Polizist und auch Du nicht. Hier haben seit je her Gerichte Privatsphäre geschützt.

Die Reaktion des „Hutträgers“ kommt erst in dem Moment, als er direkt gefilmt wird. So kreiert man noch lange keinen Nachrichtenwert.

Abschließend: Ich bin froh, dass die Journalisten sich auf das Angebot der sächsischen Polizei eingelassen haben, und am klärenden Gespräch am Freitag teilnehmen.

Es scheint als hätte es seitens der Journalisten bei der Feststellung der Personalien keine Kooperationsbereitschaft sowie einige „unpassende Äußerungen“ gegeben zu haben.

Hoffentlich erkennt man die goldene Brücke. Es wäre ein Jammer wenn nun die Judikative zwischen Exekutive und Journalismus eingreifen muss. Das wäre in jedem Fall zur Freude der Hutleute.

JohnJohn, 27. August 2018, um 09:29

Nun, auf jeden Fall ist ein möglicherweiser gegebener Verstoß gegen elementare Grundrechte von weitaus größerer rechtsstaatsgefährdender Bedeutung als die Tatsache, dass ein Ministerpräsident eventuell in Beugehaft genommen werden kann, weil er keine politische Entscheidung zugunsten eines Dieselfahrverbotes trifft.

Aber das werden sicher gewisse Kreise für richtig empfinden, da es sich ja sowieso um einen non-grata-Ministerpräsidenten handelt.

Vorweg: Ich nenne diese Stellungnahme von mir trotz ihrer Ironie OBJEKTIV.

Bernadette, 27. August 2018, um 09:31

Albrecht,

ich hatte am Beispiel Bernd Höckes erneut verdeutlicht, wie Gesetz, Grundsätzlichkeit und Wirksamkeit zusammenspielen.

Wer sich selbst zum öffentlichen Interesse macht, verwirkt sein grundsätzliches Recht.

Fakt!

Ich verweise diesbezüglich auf meine Beiträge, denen Du Gesetz und Wirksamkeit entnehmen kannst.

Es hilft kein Lamentieren, wenn das Wissen Lücken aufweist.

Elternschule in Kombination mit dem juristischen Staatsexamen wäre eine Option, nä.^^

AlbrechtDerArme, 27. August 2018, um 09:56

Wer mit Scheuklappen rummrennt, muss sich nicht wundern, wenn er das Wesentliche übersieht.

Ich verweise auf den Unterschied zwischen einem landesweit bekannten Politiker, und einem bis dato völlig unbekannten Demonstranten.
(👉Bekanntheitsgrad)

Zudem drängt dieser Politiker regelmäßig mit allen Mitteln in den Fokus der Öffentlichkeit. Der Demonstrant (im Weggehen von der beendeten Demo) bat um das genaue Gegenteil.
(👉Relation zur Öffentlichkeit)

Mir scheint, Du hast zuerst ein Urteil, und suchst erst dann nach Gründen. Versuch es doch einmal anders herum.

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