Unterhaltung: politik

Kartenvernichter, 18. Februar 2019, um 11:03

Da gebe ich dir Recht, Kurdt. Am besten in diesem Zusammenhang die Verschleierung im Alltag mit Verweis auf das Vermummungsverbot komplett verbieten. Wäre mal nen Fingerzeig. Haben andere Länder wenn ich das richtig in Erinnerung habe auch schon gemacht.
Ich weiß, wir müssen nicht alles nachmachen was andere machen. Ich springe auch nicht von der Brücke wenn andere springen. Man kann aber nicht pauschal sagen, das alles falsch ist was andere machen.

Bernadette, 18. Februar 2019, um 11:18

Mir geht es um die Uni bzw Bildungseinrichtungen als solches.

Okay, mit einem Präzedenzfall wäre ich einverstanden.

AlbrechtDerArme, 18. Februar 2019, um 11:48
zuletzt bearbeitet am 18. Februar 2019, um 11:48

1957 Tunesien
2010 Belgien
2011 Spanien (regional)
2011 Frankreich
2012 Niederlanden
2015 Kamerun, Tschad, Kongo
2016 Bulgarien, Lettland, Schweiz (Tessin)
2017 Österreich
2018 Dänemark

2084 Deutschland ...
Kopftuchpflicht ab 5J. für Jungs, Mädchen, Lesben, Schwule, Transsexuelle und weitere/n Buchstaben­mensch*innen?

AlbrechtDerArme, 18. Februar 2019, um 13:19

👆 da kann ich zu großen Teilen mitgehen.

Lediglich eine kleine Anmerkung:

👉Die Diffamierung eines Arguments als „Totschlagargument“, ist ein Totschlagargument. Die Anmerkung, dass ein Totschlagargument ein Totschlagargument ist, ist ein Totschlagargument, welches wiederum ein Totschlagargument ist ... u.s.w. bis in alle Ewigkeit.👈

Ich bin auch gespannt, wie in dieser Konstellation individuelle Rechte von nat. Personen gegen Rechte jur. Personen bzw. Verwaltungseinheiten gestellt wird.

AlbrechtDerArme, 18. Februar 2019, um 13:32

hm ... Deklassierung?

Bernadette, 18. Februar 2019, um 14:30
zuletzt bearbeitet am 18. Februar 2019, um 14:35

Jo, alles gut und schön.

Meine Meinung:

Diese Studentin darf gerne in ihrer Freizeit voll verschleiert spazieren gehen, tanzen oder was auch immer. Sie darf voll verschleiert in der Mensa und über den Campus schlendern.

Ansonsten erachte ich Folgendes für sinnhaft:

"Kommunikation in Forschung und Lehre beruht nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik. Deshalb dürften Gesichtsschleier in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung beziehen, nicht getragen werden."

Bislang galt an dieser Uni, dass jeder Professor selbst entschieden hat, ob die Studentin voll verschleiert an Vorlesungen, Gesprächen und Prüfungen teilnehmen durfte. Dass dieses Verhalten der Studentin willkürlich vorkommt und somit missfällt, ist nachvollziehbar.

Selbstverständlich darf und soll sie meinetwegen klagen. Das Gericht darf dann gerne nach meiner irrelevanten Fasson entscheiden.

Kartenvernichter, 18. Februar 2019, um 14:45

Mir ist grundsätzlich jeder, der sich vermummt, aus welchen Gründen auch immer, suspekt. Und damit will ich nichts zu tun haben.

Bernadette, 18. Februar 2019, um 14:47

Okay, diese Meinung darfst Du vertreten. Ich sehe es selbstverständlich anders.

So haben wir alle ein Recht auf unsere Meinungen.

Ist ja schließlich kein juristisches Forum hier.

Kartenvernichter, 18. Februar 2019, um 15:01

Sicherlich hat jeder seine Meinung und keine Meinung hat Anrecht auf das einzig Wahre.

Ich finde es nur witzig...Vollverschleierung wir Burka oder Buschija scheinen ja allgemein Anklag zu finden oder werden unter "Totschlagargumenten" wie Relgionsfreiheit oder jeder darf so leben wie er das möchte, toleriert.

Vielleicht finde ich ja eine Religion, die völlige Nacktheit propagiert und so ich dann meinen Pimmel propellernd über den Kudamm stolzieren darf (nicht das ich das will, wäre aber mal interessant).
Ach nee...gab es da nicht Gesetze gegen? Irgendwas mit Erregung öffentlichen Ärgernis? Aber...verstoßen die nicht gegen die Menschenwürde, das ich mich bekleiden muss? Was ist einem nackten Menschen denn das Ärgernis? Oder unterstellt man ihm dann sexuelle Absichten? Ist das nicht ein Vorurteil?

AlbrechtDerArme, 18. Februar 2019, um 15:17

Die Lösung (abseits der gangbaren jur. Wege) wäre doch, die jeweiligen Umgangsformen und Normen zu respektieren.

In der Kirche Mütze ab, und im Schulhaus wird nich gerannt. gaaaanz einfach.

Während einer Vorlesung wird nich gequatscht, gefuttert oder aus den omnipräsenten Wasserflaschen gekuddelt. Wenn noch Burka, Mütze und Kippa abgesetzt wird, is alles schön. Assimilierung! ... In der Freizeit darf dann gern jeder propellern ... was auch immer.

Kartenvernichter, 18. Februar 2019, um 15:23

Ich habe übrigens letztens mit einer JägerIN gesprochen...zarte mitte 20, der war das übrigens scheißegal ob in der Jäger-/innen Fibel nun Jäger oder Jägerin steht. Sie ist selbstbewußt genug, das eine Bestätigung dieser Art nicht braucht. Ihr war nur wichtig, was da drin und nicht wie es da drin steht.

Nur mal so am Rande.

Ex-Stubenhocker #49475, 18. Februar 2019, um 15:26

Warum musste ich mir das nur bildlich vorstellen ..... 🤯 ich werde den Kudamm mit ganz anderen Augen in Zukunft sehen

AlbrechtDerArme, 18. Februar 2019, um 15:27

Geeeenau ... aber auch ihr wird man noch klarmachen, dass sie schwer unterdrückt ist.

PS.: Fürs „propellern“ brauchst Du keine neue Religion. Gugg ma zu den Pastafaris.

hagenstein, 18. Februar 2019, um 15:55

Solange die Tochter oder Schwester den Koitus vor der Ehe nicht vollzieht is doch alles gut

back to the roots...

Bernadette, 20. Februar 2019, um 08:58

Dass das Trumpelstilzchen nicht sauber tickt, ist hinlänglich bekannt.

Nahezu pervers finde ich seinen Erpressungstweet, in dem er ankündigt, sollten die Länder, unter anderem Deutschland, die IS-Terroristen mit dem entsprechenden Pass nicht zurücknehmen, er diese aus den nordsyrischen Gefängnissen freilassen würde.

Gespräche dieser Art wurden bereits vorher geführt und haben Berlin in Bedrängnis gebracht. Trump erhöht den Druck auf die europäischen Länder.

AlbrechtDerArme, 20. Februar 2019, um 09:10

Das der Kollege Präsident nich alle Tassen im Schrank hat is Konsens.

Wir erwarten doch auch, dass andere Länder ihre unerlaubt eingereisten Staatsbürger zurücknehmen.

Der Teufel sitzt wie immer im Detail. Wer hat denn die meisten Terroristen gefangen? Die Kurden. Haben die einen anerkannten Staat? Nö! ...

Bernadette, 20. Februar 2019, um 09:21

In der Sache sind wir uns - nehme ich mal an - einig.

Nur - die Umsetzung bedarf halt einer deutsch-bürokratischen Vorlaufzeit.

Was will also Trump erreichen?

Kartenvernichter, 20. Februar 2019, um 09:30

Das Problem bei der deutsch-bürokratischen Vorlaufzeit ist, das die ins Rentensystem aufgenommen werden können, bis da mal was entschieden ist.

Bernadette, 20. Februar 2019, um 09:32

^^. Wie würde Dein Lösungsvorschlag aussehen?

Kartenvernichter, 20. Februar 2019, um 09:39

Ich habe keinen....das war nur mein Kommentar zur deutsch-bürokratischen Vorlaufzeit 😃

Kartenvernichter, 20. Februar 2019, um 09:42

Vielleicht in die Obhut der Kurden geben...das Problem da unten ist...die sind sich alle untereinander nicht grün. Kurden, Türken, Syrer und was es da noch für Völker und Stämme gibt. Alle gegen jeden, je nachdem wie es einem am besten passt.
Wir wollen die "deutschen" IS-Kämpfer aber eigentlich auch nicht zurück. Sie haben sich dafür entschieden, da runter zu gehen, also sollen sie auch da bleiben.

Bernadette, 20. Februar 2019, um 09:55

Laut deutschen Sicherheitsbehörden reden wir von ca 300 Menschen deutscher Staatsbürgerschaft. Die Hälfte davon sollen Frauen und Kinder sein ...

Bernadette, 20. Februar 2019, um 09:58

"Nach einem "Welt"-Bericht verzögert sich ein Gesetzentwurf, der die Ausbürgerung deutscher Mitglieder einer Terrormiliz ermöglichen soll.

Das Bundesjustizministerium habe zum Entwurf des Innenministeriums bislang keine Stellung genommen, sodass er nicht an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden könne. Nach einem Bericht des "Handelsblatts" gibt es im Innenministerium verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, IS-Rückkehrern mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen. Es gelte das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot."

Behördenleiter ist Seehofer ...

zur Übersichtzum Anfang der Seite